IGS Aktuelles

Wie die Bauernzeitung in ihrer Ausgabe in der 17. Kalenderwoche berichtet, bleiben fast alle der 273 ostdeutschen Sauenhalter mit mehr als 10 Sauen bei der Stange. Dies ergab eine Recherche von Frank Hartmann von der der ostdeutschen Wochenzeitung, nachdem die Betriebe bis zum 9. Februar ihren zuständigen Veterinärämtern ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen mussten. Interessant ist, dass bereits 10% der meldepflichtigen Betriebe ihren Sauen schon jetzt, d.h. 5 Jahre vor der gesetzlichen Frist, auch im Deckbereich Gruppenhaltung mit mindestens 5 m² uneingeschränkt nutzbarer Fläche gewährleisten.

Thüringer Tierhalter, die an der Thüringer Tierwohlförderung teilnehmen, müssen neben dem Verwendungsnachweis, der bis zum 30.4.24 einzureichen ist, bis zum 15.5.24 einen Auszahlungsantrag stellen. Die Einhaltung beider Termine sind zwingende Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel.

 

 

Die zum Teil erheblichen Konsequenzen für Stallbau und Verfahrenstechnik für Schweinehalter wurden anlässlich des Baulehrschaufachtages am 6. März 2024 diskutiert. Der Einladung waren etwa 60 Teilnehmer (Betriebe, Firmenvertreter und Stallplaner) nach Köllitsch gefolgt. Der Fachtag Bau und Technik wurde vom LfULG mit Unterstützung des bundesweiten Netzwerks Fokus Tierwohl, sowie der Bauförderung für Landwirtschaft (BFL) durchgeführt. Die Ergebnisse wurden von Dr. Eckhard Meyer, LfULG, Köllitsch zusammengefasst.

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen bietet am 7./8.5.24 einen Sachkundelehrgang Tierschutzgerechte Ferkelkastration mit Isofluran im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch an.

 

Für das Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung findet am 9.4.24 ein kostenfreies Webseminar und am 8.Mai 2024 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung im Haus Düsse statt. Für beide Veranstaltungen ist eine Anmeldung unbedingt notwendig.

Bei tiergesundheitlichen Bestandsproblemen kann eine veterinärmedizinische Diagnostik in Form einer Sektion (auch pathologisch-anatomische Untersuchung genannt) wichtige Befunde liefern. Dabei geht es nicht nur um die Ermittlung der Todesursache, sondern meist auch um die Früherkennung von Infektionskrankheiten und ihrer Erreger.

Thüringer Betriebe, die für die Fördermaßnahme T(h)ür Tierwohl Schwein einen Förderbescheid für den Zeitraum 2023-2027 erhalten haben, müssen lt. Förderrichtlinie einen Verwendungsnachweis vorlegen. Die Einhaltung des Termins, der für das Förderjahr 2023 vom TMIL auf den 30.4.24 (Ausschlusstermin!) verlängert wurde, ist zwingende Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel für das Jahr 2023, die bis zum 15.5.24 beantragt werden muss.

Im Verwendungsnachweis müssen die in 2023 tatsächlich gehaltenen Tiere (d.h. tagaktueller Belegungsnachweis) für die beantragten und bewillgten Fördereinheiten angegeben und digital über das Förderportal PORTIA im Fachbereich Tierwohl über das Tierregister eingepflegt werden.

Eine Anleitung für die Nachweisführung der Tierwohlmaßnahme Schwein (S1 bis S4) in PORTIA steht im Fachbereich Tierwohl unter Dokumente als PDF zur Verfügung.

Am 1. März 2024 startete das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Gefördet werden tiergerechtere Stallneu- und -umbauten (d.h. Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio) und ab 1. April 2024 anteilig auch die laufenden Mehrkosten für Schweinehalter, die in ihren Haltungseinrichtungen die Premiumanforderungen an das Tierwohl erfüllen. Anträge müssen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden.

Für das Programm, dessen Laufzeit auf sieben Jahre begrenzt ist, steht insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Förderhöhe für die investive Förderung wird gestaffelt:

  • Bei Investionen bis 500.000 Euro bis 60%,
  • Bei Gesamtbausummen von bis 2 Millionen Euro bis 50%
  • Bei weiteren Kosten bis fünf Millionen Euro bis zu 30 %.

Die Förderung der laufenden Mehrkosten als jährlicher Zuschuss pro gehaltenem förderfähigen Tier wird nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt:

  • Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden.
  • Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.
  • Die genannten Förderobergrenzen gelten nicht als Bestandsbegrenzung, d.h. auch größere Betriebe können grundsätzlich förderfähig sein.
  • Auch Teilbetriebsumstellungen sollen förderfähig sein.

Die Höhe der jährlich gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten werden durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt und in Kürze veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Förderverfahren einschliesslich der Förderrichtlinien finden Sie hier:

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie lädt ein zu Fachveranstaltungen im März :

Beide Veranstaltungen finden in der Lehrwerkstatt Technik der Innenwirtschaft (Geb. 55), Am Park 3, 04886 Arzberg statt. Um Anmeldung wird gebeten.

Einladung 240228
© Netzwerk Fokus Tierwohl

Mit Inkrafttreten der neuen TA Luft 2021 sind Vorgaben in Bezug auf die nährstoffangepasste Fütterung im Bereich der Geflügel- und Schweineernährung verankert, um Emissionen nachhaltig zu reduzieren. Es gilt, die maximalen Nährstoffausscheidungen bei Schweinen und Gefl ügel für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) beim jeweiligen Produktionsverfahren einzuhalten bzw. nachzuweisen. Die Daten für die bedarfsangepasste Fütterung sind für Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen (sogenannte E-Anlagen), einmal jährlich bis Ende März des Folgejahres der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorzulegen. Für das Jahr 2023 sind diese Daten erstmalig spätestens bis 31.03.2024 einzureichen. Für immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen, die mit G und V gekennzeichnet sind, ist die Einhaltung spätestens ab dem 01.12.2024 sicherzustellen und bei Bedarf der Immissionsschutzbehörde vorzulegen.
Zum Nachweis der in der TA Luft festgelegten Nährstoffwerte ist entsprechend Anhang 10 eine Dokumentation und Massenbilanzierung vorzunehmen. Ein hilfreiches Berechnungs-Tool ist das Stallbilanzierungsprogramm Stallbilanz (Schwein/Geflügel) zur Plausibilisierung der Best Verfügbaren Technik (BVT) von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL, Grub). In Thüringen ist dieses Programm als Nachweis anerkannt. Damit die Praktiker das Programm kennenlernen und auch optimal nutzen können, findet am 28.02.2024 in der Zeit von 10:00 bis 11:15 Uhr eine Online-Veranstaltung im Rahmen vom Projekt Netzwerk Fokus Tierwohl statt.
Die Anmeldung ist bis zum 26.02.2024 über den Link bzw. per e-Mail möglich.
Am 27.02.2024 werden die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung versandt.

Das Seminar wird vom BMEL gefördert und ist kostenfrei.