IGS Aktuelles

Wie die Bauernzeitung heute berichtet, soll nach der Videokonferenz zwischen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit den Kolleginnen und Kollegen der Bundesländer am heutigen Freitag geprüft werden, inwieweit die für Coronaschäden vorgesehenen Novemberhilfen auch von Schweinehaltern genutzt werden können. In der laufenden Woche hatte das Thüringer Agrarministerium bereits den Thüringer Schweinehaltern empfohlen, die bestehenden Fördermöglichkeiten zu nutzen. Allerdings können die staatlichen Auflagen oder Schließungen infolge der Pandemie, an die die Coronahilfen des Bundes (Überbrückungshilfe II; Novemberhilfe) gebunden sind, nicht 1:1 auf die Situation der Schweinebranche übertragen werden. Da es sich um indirekte Marktauswirkungen handelt, muss durch das Bundeswirtschaftsministerium noch geprüft werden, wie betroffene Schweinehalter dennoch in diese Coronahilfen einbezogen werden können. Zur Sprache kamen auch Überlegung zur staatlichen Förderung eines Bestandsabbaus, die jedoch von der Bundesministerin mit Vorsicht entgegnet wurde. Sich weiter in Geduld zu üben ist in dieser überaus kritischen Phase sicher leichter gesagt als getan. Wenn wir weiter Schweinefleisch aus Deutschland auf dem Tisch haben wollen, dann brauchen unsere Schweinehalter jetzt ein klares Signal, dass Schweinehaltung in Deutschland weiterhin gewünscht ist. Alleine können die Bauern diese Krise nicht schultern, fordert der Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwiek die Politik auf, mit klaren Maßnahmen Stellung zu beziehen.

Der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Thüringens (IGS) und dem Thüringer Bauernverband (TBV) ist es im Dialog mit dem zuständigen Amtstierarzt und dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gelungen, die Prüfungsmodalitäten für die Sachkundeprüfung zur Isolflurannarkose zu ändern. Dies war aus Sicht der Verbände zwingend notwendig geworden, nachdem in der ersten Prüfung nach dem Isofluran-Lehrgang in Thüringen 95 Prozent der Prüflinge nicht bestanden hatten. Grund hierfür war, dass es Diskrepanzen zwischen den Lehrinhalten und den Prüfungsfragen gegeben hatte. Auch waren die Fragestellungen und die zur Auswahl stehenden Antwortmöglichkeiten sachlich und fachlich falsch gewesen.

Die jetzt erreichten Änderungen der Modalitäten zur schriftlichen Isofluran-Sachkundeprüfung in Thüringen haben bestehende Missverständnisse behoben. Wir haben die kritischen Fragen in der schriftlichen Sachkundeprüfung sofort nach dem ersten Lehrgang korrigiert und geben die Fragebögen den Prüflingen jetzt vorab zur Kenntnis., erläuterte Martina Blücher, Außenstellenleiterin der Landvolkbildung. Das Forderungsniveau ist unverändert geblieben. Mehr war leider nicht zu erreichen, ich bin trotzdem froh, dass wir noch größeren Schaden von unseren Betrieben abwenden konnten., so Bert Kämmerer, Schweinehalter aus der Geratal Agrar GmbH & Co KG in Andisleben, IGS-Mitglied und Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Erfurt Sömmerda. Anne Byrenheid, Referentin beim TBV, bemerkte die Ungleichbehandlung der Teilnehmer des ersten Lehrganges als kritisch. Diese hätten bei anderen Voraussetzungen auch beim ersten Mal bestanden.

Inzwischen haben 62 Teilnehmer die Sachkundeschulung in Thüringen absolviert. 82 Prozent der Prüflinge haben diese bestanden.

Am Rande einer Telefonkonferenz zur Regionalen Schlachtung in Thüringen informierte Andrè Telle am 2. November den Staatssekretär im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Torsten Weil, über die zunehmenden Absatzprobleme. Täglich erreichen uns Anrufe von unseren Mitgliedsbetrieben, dass der Schweinestau in den Ställen immer gravierender wird. Schon durch den ASP-bedingten Preisverfall liegen die Verkaufserlöse um rund 40€ unter dem kostendeckenden Schlachtpreis. Dabei reden wir noch gar nicht über die zusätzlichen Mindereinnahmen, weil die Schweine durch die verlängerte Haltungsdauer zu schwer werden und langsam der Platz knapp wird, so Telle. Die Tiere, die heute zum Abliefern bereit stehen, wurden vor einem mehr als neun Monaten erzeugt. Zu erwarten, dass auf diese Situation einfach durch Einstallungsstops reagiert werden kann, ist nicht realistisch. Lassen Sie uns in Ruhe über alles reden, versprach Staatssekretär Weil dem Vorsitzender der IGS Thüringen e.V. .

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Der erste Nachweis bei einem erlegten Wildschwein in Sachsen am 31. Oktober macht deutlich, wie schnell sich die für den Menschen ungefährliche Afrikanische Schweinepest (ASP) im Osten Deutschland verbreitet. Obwohl die ASP bisher in Deutschland ausschließlich bei Wildschweinen nachgewiesen wurde, hat sie große Auswirkung auf die Tierhaltung und Landwirtschaft und das öffentliche Leben. Besonders gefragt sind jetzt auch die Verbraucher. Deshalb wenden sich die Interessengemeinschaften der Schweinehalter in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg mit einer Pressemitteilung direkt an die Bevölkerung und bitten um tatkräftige Unterstützung, damit die Verbreitung des Virus eingedämmt wird.

Die prekäre Situation im Absatz schlachtreifer Schweine hat sich noch nicht entspannt. Nach aktuellen Meldungen der ISN fehlen noch immer mindestens 80.000 Schlachtungen in Deutschland, damit der bestehende Überhang von aktuell ca. 480.000 Schlachtschweinen nicht noch größer wird.

Die Bauernzeitung hat sich dem Thema in ihrer 42. Ausgabe ebenfalls gewidmet und Thüringer Schweinehalter befragt, wie es um ihre Betriebe steht und wie sie sich auf die nächsten Wochen vorbereiten. Es ist zu spüren, dass Entscheidungen im Verbund mit ihren Partnern vorbereitet werden.

Nachdem am 21./22. September endlich der erste Isofluran-Sachkundelehrgang in Thüringen durchgeführt wurde, absolvierten am gestrigen Donnerstag neunzehn Teilnehmer die schriftliche Multiple-Choice-Prüfung. Die Hürden waren überdurchschnittlich hoch, denn bestehen konnte nur, wer von den 48 Fragen 40 richtig beantwortet hat. Dabei durfte je Lehrgangsinhalt maximal eine Frage falsch beantwortet werden. Das Ergebnis: Nur ein Teilnehmer hat diese hohe Hürde geschafft. Alle anderen müssen die Prüfung wiederholen. Die Art und Weise dieser Überprüfung des vermittelten Wissens ist bei den Prüflingen auf großes Unverständnis gestoßen. Nicht wegen der Anforderungen, obwohl die zulässige Fehlerquote von max. 17% liegt deutlich unter der vergleichbarere Lehrgänge! Betroffene berichten über nachweisliche Diskrepanzen zwischen Lehr- und Prüfungsinhalte der Fragen. Auch waren die Fragestellungen und gegebenen Antwortmöglichkeiten zum Teil sachlich und fachlich falsch.

Wie sollen wir mit dieser Vorgehensweise denn ab Januar 2021 die Isoflurannarkose praktisch durchführen? fragte ein diplomierter Betriebsleiter, der selbst am Lehrgang teilgenommen hatte. Es war uns bekannt, dass das Verfahren selbst und die praktische Anwendung durch unsere Mitarbeiter nicht auf Unterstützung durch die Thüringer Tierärzteschaft stößt, aber dieses Vorgehen entbehrt jeglicher Fairness. Wir fordern Veränderungen und eine Art und Weise der Sachkundeschulung, wie sie auch in anderen Bundesländern mit gutem Erfolg praktiziert wird!

Nachdem der Fachbeirat Rind und Schwein der QS Qualität und Sicherheit GmbH am 23. September getagt hat, sollen die Tierschutzstandards für Ferkel angepasst und so Wettbewerbsgleichheit zwischen heimischen und ausländischen Ferkelerzeugern geschaffen werden. Nach Pressemeldungen soll für die Ferkelkastration eine Positivliste definiert werden, die für alle QS-Systempartner im In- und Ausland gültig sein wird. Neben Fragen zur Ferkelkastration soll es auch um die Umsetzung der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gehen.

Die IGS Thüringen begrüßt diese Entscheidung sehr, denn auch die Thüringer Sachweinehalter hatten eine Positivliste gefordert. Viel Zeit bleibt nicht mehr. Bis Ende des Jahres müssen erste Ergebnisse vorgestellt werden. Es geht um Perspektiven für deutsche und ausländische Schweinehalter, die mit dem deutschen QS-Siegel gelabelt werden wollen. Letztlich geht es auch um die Glaubwürdigkeit von QS und der mit dem QS – Siegel gelabelten Produkte. Der Lebensmitteleinzelhandel hätte damit auch die Gelegenheit, sich hinter die hohen deutschen Tierschutzanforderungen zu stellen.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen e.V. (IGS) erinnert daran, dass den Schweinehaltern in Deutschland keine 100 Tage mehr bis zum Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration bleiben. Den siebzig Thüringer Ferkelerzeugern stehen theoretisch vier zugelassene Alternativen zur Verfügung, von denen jedoch nach ersten Erfahrungen nur zwei praktikabel erscheinen. Für die Ebermast scheint der Markt gesättigt und für Schlachtkörper, die mit der für die Tiere tierfreundlichsten Methode behandelt werden – der Impfung – gibt es von Seiten des Lebensmitteleinzelhandels trotz vollmundiger Behauptungen keine Abnahmegarantie. Es bleibt also für die Betäubung nur die Vollnarkose.

Viele Thüringer Sauenhalter haben sich deshalb in den letzten Wochen sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt, denn es ist davon auszugehen, dass auch im Freistaat Thüringen über 80% der männlichen Ferkel weiter kastriert werden müssen. Die meisten davon unter Isofluranbetäubung. Hierauf bereiten sich die Ferkelerzeuger derzeit in Schulungen vor.

Vor diesem Hintergrund haben die Ferkelerzeuger kein Verständnis für die Positionierung der QS Qualität und Sicherheit GmbH, importierte Ferkel, die nach Methoden kastriert wurden, die in Deutschland nicht zugelassen sind, im QS-System wie deutsche Ferkel zu labeln. Danach sollen importierte kastrierte Ferkel nach lokaler Betäubung bzw. Betäubung mit CO2 im QS-System gleich behandelt werden, obwohl die angewandten Kastrationsverfahren nach bisherigem Verständnis die Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes nach wirksamer Schmerzausschaltung nicht erfüllen. Die ausländischen Ferkel sind sehr willkommen, um die deutschen Mast- und Schlachtkapazitäten vollständig auszulasten. Die deutschen Ferkelerzeuger haben jedoch ein Recht darauf, dass Schweine, die in Deutschland im QS-System gemästet werden, auch nach inländischem Standard kastriert werden müssen. Die IGS Thüringen fordert daher eine Positivliste, in der die Kastrationsverfahren aufgenommen werden, die diesen Anforderungen auf wissenschaftlicher Basis genügen und die für einheimische Ferkel genauso gelten wie für importierte. Diese Liste kann erweitert werden, sollten neue Alternativen in Deutschland künftig Anerkennung finden. Dieser Vorschlag hat drei Vorteile: das System behält seine Glaubwürdigkeit, er eröffnet Perspektiven für neue Alternativen und er gibt dem Lebensmitteleinzelhandel die Gelegenheit, sich hinter die hohen deutschen Tierschutzanforderungen zu stellen.

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Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Betriebe, die ihre Ferkel auch nach diesem Datum chirurgisch kastrieren werden, können die Inhalationsnarkose mit Isofluran zur Betäubung anwenden. 34 Thüringer Betriebe haben nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft bis zum 1.07.2020 einen Antrag auf Förderung eines von der DLG zertifizierten Narkosegerätes gestellt, d.h. die Entscheidung für den Kauf des richtigen Gerätes steht kurz bevor.
Dies war für TLLLR, TBV und IGS Thüringen Anlass, kurzfristig zu einer Infoveranstaltung zur Gerätevorstellung der bisher DLG-zertifizierten Geräte durch die Hersteller bzw. Vertriebspartner einzuladen. Mehr als 50 Landwirte, Tierärzte und Berater sowie gut 20 Azubis aus der ansässigen Berufsschule konnten zur Infoveranstaltung am 15. Juli 2020 in der Technikhalle der überbetrieblichen Ausbildung in Schwerstedt begrüßt werden. In der Anlage sind die wichtigsten Charakteristika der zertifizierten Narkosegeräte nach Herstellerangaben zusammengestellt.

Das Thüringer Landwirtschaftsministerium hat am 7. Juli 2020 eine Richtlinie zur Förderung der Einführung von Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration in Kraft gesetzt. Bei Einführung der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration kann Thüringer Betrieben ab sofort bis zum 31.12.2020 auf Antrag eine Prämie gezahlt werden. Die Prämie soll pauschal die zusätzlichen Kosten ausgleichen, die für die neuen Verfahren z.B. für den Tierarzt, Medikamente oder Narkosegeräte usw. entstehen.

Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare sind auf dem Internetportal des TMIL abrufbar unter:

infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung unter Weitere Fördermaßnahmen - Stichwort Tierwohl.