IGS Aktuelles

210713 Einladung TALuft
© TLLLR

Die am 28. Mai vom Bundesrat verabschiedete TA-Luft bewirkt für die Tierhaltungsanlagen entscheidende Änderungen, die mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und der Nutztierstrategie bzw. den Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) noch koordiniert werden müssen.

Am 13. Juli 2021 findet deshalb ab 18.00 Uhr ein Online-Seminar statt (Veranstalter: TLLLR und TMIL innerhalb des Netzwerkes Fokus Tierwohl In Zusammenarbeit mit IGS Thüringen e.V. sowie Landvolkbildung Thüringen), in dem die resultierenden technologischen Anforderungen zur Immissionsminderung (Dipl.-Ing. Ewald Grimm, KTBL Darmstadt) und die geänderte Anforderungen an die Genehmigungsplanung von Tierhaltungsanlagen für die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel (Dipl.-Ing. agr. Heike Donhauser, IBE Ahrensfelde) vorgestellt und diskutiert werden.

 

Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Entwurf zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft unter Beachtung von mehr als 200 Einzeländerungen zugestimmt. Somit kann die Bundesregierung die über 550 Seiten starke Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz im dritten Monat nach der Veröffentlichung in Kraft setzen. Für die Tierhalter kommen damit entscheidende Änderungen hinzu, die erstmal mit anderen neuen Rechtssetzungen (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) bzw. Initiativen zur Nutztierstrategie der sogenannten Borchert-Kommission koordiniert werden müssen. Die von der Fachwelt beschriebenen bzw. längst bekannten Zielkonflikte zwischen Tierschutz und Umweltschutz wurden im Entwurf TA Luft wider Erwarten nicht berücksichtigt. In einer Entschließung des Bundesrates wurde die Bundesregierung gebeten, die Kriterien für Tierhaltungsverfahren mit denen des geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichens zu harmonisieren. Sie soll weiterhin Sorge tragen, damit für Tierhaltungsbetriebe und Vollzugsbehörden vollziehbare Regelungen geschaffen werden, die den gewünschten Umbau zu tierwohlgerechten Ställen befördern, ließ aber offen, wie das technologisch bzw. im Vollzug umzusetzen sei. Relevante Änderungen im Vergleich zu früheren Entwürfen bzw. der Kabinettsfassung 12/2020 betreffen insbesondere die Schutz- und Vorsorgeanforderungen. Sie sind nachfolgend dargestellt.

Die konsolidierte Fassung zur Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) ist Anfang Februar 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung gilt seit 09.02.2021. Damit beginnen insbesondere die Übergangsfristen für Umbaumaßnahmen in Betrieben mit Sauenhaltung. Eine Reihe von Änderungen betreffen jedoch alle Haltungsabschnitte (z.B. das Angebot von organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial, Stallluftqualität, Beleuchtung usw.).
Knapp 100 Interessierte folgten am 2. Juni 2021 der Einladung der Veranstalter (TLLLR, IGS Thüringen e.V., Landvolkbildung Thüringen e.V., Netzwerk Fokus Tierwohl), um mehr über die zu erwartenden wesentlichen Änderungen, die sich aus der novellierten TierSchNutztV und den Ausführungshinweisen ergeben und praktische Umsetzungsmöglichkeiten, zu erfahren.
Für alle Teilnehmer lohnten sich die zwei Stunden intensiver Wissensvermittlung: Dr. Eckhard Meyer, bundesweit als Experte für Haltungsfragen des Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft
u. Geologie, Köllitsch bekannt, vermittelte sehr lebendig und praxisnah, was auf Sauenhalter und Schweinemäster zukommt. Im zweiten Teil der Veranstaltung beschrieb Hans Knudt Krag (Firma Danbauer) aus der Sicht der Stallplanung, wie bestehende Anlagen umgebaut werden könnten. Dabei blieb natürlich nicht unerwähnt, dass ein alleiniger Umbau mit einem z.T. erheblichen Bestandsabbau verbunden ist. Dass der Teufel immer im Detail steckt zeigten Praxisbeispiele sehr anschaulich. Eine Aufzeichnung des Online-Seminars steht zum Download bereit.

210603 HofgesprächGrüneTH IGS
© IGS e.V.

Auf Einladung von Viola von Cramon, Mitglied des Europäischen Parlaments (Bündnis 90/Die Grüne) schätzte der Vorsitzende der IGS Thüringen e.V. Andrè Telle am 9. Juni innerhalb der Veranstaltungsreihe "Das Grüne Hofgespräch" zum Thema Tierwohl: Wie kann eine tiergerechte und zukunftsweisende Tierhaltung auch in Thüringen gelingen ein: Wir müssen gemeinsam darauf hinwirken, dass die Schweinehaltung in Deutschland bleibt, statt ins Ausland abzuwandern. Thüringer Schweinehalter beschäftigen sich bereits jetzt damit, wie die Betriebe ihre genehmigten Tierhaltungsanlagen weiterentwickeln können, um den Anforderungen an moderne Schweinehaltung gerecht zu werden. Dafür brauchen wir vor allem die gesellschaftliche Akzeptanz und bei allen Meinungsunterschieden eine fachlich fundierte Auseinandersetzung. Voraussetzung dafür sind Rahmenbedingungen, die Rechts- und Planungssicherheit garantieren, denn wie jeder Unternehmer brauchen auch Landwirte/Tierhalter Verlässlichkeit. Investitionen haben eine Amortisationszeit zwischen 20 und 30 Jahren, d.h. für diesen Zeitraum muss es Bestandsschutz geben. Es ist eine sehr große Herausforderung, Tierwohl und Umweltschutz zukünftig so zu gestalten, dass beides im Einklang steht und von der Gesellschaft akzeptiert wird. An einem praktischen Beispiel wurde vorgestellt, wie grosse Tierhaltungsanlagen zukunftsweisend, d.h. mindestens in Richtung Tierwohlstufe 2 umgebaut werden könnten. Andrè Telle machte deutlich:Unsere Betriebe wollen das leisten und sich dahin entwickeln! Dafür muss aber der Zielkonflikt zwischen Tierschutz und Umweltschutz klar ausgeräumt werden. An Bündnis 90/Die Grünen gerichtet appelierte er abschließend: Wir Schweinehalter, unsere Mitarbeiter und insbesondere die junge Generation möchten eine Zukunft in Thüringen haben. Bitte unterstützen auch sie uns dabei. Wir sind gesprächsbereit!

Mit der neuen TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) wird es für die Tierhaltung in Deutschland noch schwieriger, nachdem am 28.5.21 die über 550 Seiten starke Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz den Bundesrat passierte. Rund zwei Drittel der von den Fachausschüssen erarbeiteten 300 Änderungswünsche erhielten am 28. Mai eine Mehrheit in der Länderkammer. Vorschläge, wie z.B. längeren Übergangsfristen, fielen durch. Somit geraten viele Tierhaltungsbetriebe unter erheblichen Druck. Die Bauernzeitung dokumentiert eine erste Stellungnahme des Verbandes unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA) und des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS).

210520 Ausschusssitzung
© IGS

In zwei Stunden wurden in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft am 20. Mai die Situation der Thüringer Schweinehalter besprochen. Die Grundlage hatten IGS Thüringen e.V. und TBV e.V. in einer gemeinsamen Stellungnahme gesetzt. 15 Fragen rund um die wirtschaftliche Situation im letzten Jahr, die verursacht durch Corona und ASP, das als das verlustreichste und langanhaltendste Krisenjahr seit 2007 noch heute in den den Betrieben nachwirkt. Das führte bereits dazu, dass innerhalb eines Jahres mit 65.000 Zuchtsauen um 8% weniger Sauen im Freistaat gehalten werden. Lars Fliege, Vizepräsident des TBV und IGS-Mitglied, brachte es auf den Punkt: Der Bestandsrückgang in Thüringen ist nur aufzuhalten, wenn sich die wirtschaftliche Situation nachhaltig verbessert und es zu einer gesellschaftlichen Akzeptanz der Nutztierhaltung kommt!. Britta Becke, Vorstandsmitglied der IGS und Betriebsleiterin im Unstrut-Hainich-Kreis, weihte die Ausschussmitglieder in Umbaupläne ihres Mastbetriebes zur Stufe 3 des Tierwohlkennzeichens ein. Diese lassen sich jedoch nur realisieren, wenn endlich Fakten geschaffen werden, wie die Ställe der Zukunft aussehen sollen. Gebt uns Planungssicherheit, d.h. verlässliche rechtliche Grundlagen in den Haltungsverordnungen und dem Bau- und Genehmigungsrecht , so ihre Forderung. Marcus Malsch, Ausschuss- und CDU-Mitglied, nahm aus der Anhörung mit: Die Ideen zeigten, wie sich die Schweinehalter ausrichten wollen und wie wichtig die politische Unterstützung dabei ist. Nur so lassen sich die beschriebenen Diskrepanzen auflösen. Wir müssen uns positionieren: Produzieren wir 10% des Schweinefleisches regional für das gute Gewissen oder kriegen wir im Freistaat eine ausgewogene Fleischerzeugung hin? Eine Frage, auf deren Antwort die Thüringer Schweinehalter sehr gespannt sein werden.

Die Bauernzeitung berichtet ausführlich.

Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten des Thüringer Landtages hat die "Situation der schweinehaltenden Betriebe in Thüringen und notwendige Unterstützungsmaßnahmen zum Gegenstand einer mündlichen Anhörungsverfahrens erhoben. Dafür haben IGS Thüringen e.V. und TBV e.V. eine gemeinsame Stellungnahme zu einem umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. An dieser haben sich mehrere Mitgliedsbetriebe der IGS Thüringer aktiv beteiligt. Themen waren u.a. die Folgen der Corona-Pandemie und die Auswirkungen der ASP, die zu gravierenden wirtschaftlichen Problemen führten. Die Anhörung am 20. Mai 2021 ab 10.00 Uhr soll die Grundlage sein, um festzulegen, welche Maßnahmen für die Unterstützung der Schweinehaltung im Freistaat notwendig sind. Dabei stehen sowohl die aktuellen als auch zukünftige Erfordernisse zur Debatte. Es wird aber auch um die regionale Erzeugung und Verarbeitung von Schweinefleisch gehen. Die Anhörung, zu den jeweils der TBV und die IGS ein ca. 15minütiges Statement bringen, wird per Livestream über das Portal "Landtag Live" übertragen.

Einladung 210602 Bild

Die konsolidierte Fassung zur Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit beginnen die Übergangsfristen für Umbaumaßnahmen in Betrieben mit Sauenhaltung. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Änderungen, die alle Haltungsabschnitte betreffen. Im Online-Seminar am 02.06.2021 (19:00 Uhr - 20:30 Uhr) werden die wesentlichen Änderungen, die sich aus der novellierten TierSchNutztV und den Ausführungshinweisen ergeben, vorgestellt.

Als Referenten konnten gewonnen werden:

Dr. Eckhard Meyer, LfULG Köllitsch
Konsequenzen der neuen Nutztierhaltungsverordnung für Stallbau und Haltungstechnik

und

Hans Knut Krag, Danbauer
Umsetzung der Vorgaben in praktikable Stallbaukonzepte aus Sicht der Stallplanung im Deckzentrum und Abferkelbereich.

Wir bitten um verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung mit beigefügtem Formular per Mail oder Fax bis 31. Mai 2021. Nach der Anmeldung erhalten Sie den Zugangs-Link. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, da dieses Seminar durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert wird.

Eröffnungsbild 2021

Seit nunmehr sechs Jahren wird den Mitarbeitern in der Schweinehaltung eine branchenübergreifende Weiterbildung angeboten. In bewährter Weise hatten TLLLR Jena, IGS Thüringen e.V., Landvolkbildung Thüringen e.V. sowie Qnetics die diesjährige Mitarbeiterschulung am 20. April 2021 organisiert, die vom Tierwohlkompetenzzentrum des BMEL gefördert wurde.

Coronabedingt musste in diesem Jahr auf eine Online-Veranstaltung zurückgegriffen werden. Das war der Resonanz jedoch nicht abträglich: Knapp 200 Anmeldungen, davon rund 85% Mitarbeiter aus Schweine haltenden Betrieben, zeugen vom Wissensdurst der Beschäftigten in der Tierhaltung.

Nach einem Jahr mit Corona steht das H in den AHA-Regeln im täglichen Miteinander der Menschen wieder bewusster als bisher im Vordergrund. H wie Hygiene hat auch in der Tierhaltung einen hohen Stellenwert, denn die Tiergesundheit wird auch durch geeignete Hygiene- und Managementmaßnahmen gesichert. Es ist keine neue Weisheit: Das beste Medikament hilft nicht, wenn nicht auch das Umfeld – sprich die Hygiene - stimmt. Deshalb ist bei jeder Neubelegung eines Stallabteiles eine gründliche Reinigung das A und O. Durch die Nassreinigung wird der grobe Schmutz und damit auch die daran anhaftenden Keime entfernt. Weil die Reinigung nicht vermag, die Erreger zu inaktivieren, schließt sich eine wirkungsvolle Desinfektion an. Henrike Freitag von der Fachhochschule Südwestfalen gab wertvolle Tipps, das machte auch die sehr frische Diskussion deutlich.

Der zweite Teil der Weiterbildung stand ganz im Blick der Tiersignale. Denn es gibt nicht nur Pferdeflüsterer, sondern auch Schweineversteher wie Mirjam Lechner von der UEG Hohenlohe. Ihr größtes Anliegen ist es, die Mitarbeiter und Tierhalter zu motivieren, stärker auf das zu achten, was an den Tieren zu erkennen ist und was dies bedeutet. Wenn das Auge der Tierhalter und –pfleger geschärft ist, Auffälligkeiten bei Schweinen besser zu erkennen und zu verstehen, kann viel besser gehandelt werden. Machen ist wie wollen, nur krasser, so ihre Botschaft an diesem 20. April online. Und machen setzt Wissen voraus. Dieses Wissen wurde innerhalb des EIP Agri Coachingsystems Schweinesignale erkennen, verstehen und nutzen (pig handling) von der Arbeitsgruppe um Mirjam Lechner in die Schweinesignal-APP Fitfor-Pigs www.fitforpigs.de eingearbeitet. Es ist ein besonders schöner Nebeneffekt einer Schulungsveranstaltung, wenn der Lehrer erlebt, wie gut seine Schüler im Laufe der Jahre das Wissen bereits verinnerlicht haben. Natürlich ist eine Unterstützung durch geübtes Personal immer wieder sehr hilfreich. Und deshalb ist vorgesehen, interessierte Betriebe nach einer Trainingsphase wieder mit Mirjam Lechner zusammen zu bringen.

Die Zusammenfassung steht online zur Verfügung. Eine Aufzeichnung des Online-Seminars steht zum Download bereit.

Aktionsplan Tierhaltererklärung

Am 13. April 2021 wurden vom Thüringer Sozialministerium die Anforderungen an Schweine haltende Betriebe zur Umsetzung des Aktionsplans zur Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein mit einem geänderten Erlass klargestellt.

Zur Darlegung der Unerlässlichkeit des Schwanzkupieren muss jeder Tierhalter (Ferkelerzeuger und/oder Mäster), der die Schwänze von Ferkeln kupiert oder kupierte Tiere einstallt, seit dem 1. Juli 2019 eine Tierhaltererklärung vorhalten. Da diese für einen Zeitraum von einem Jahr gültig, muss sie spätestens im Juli 2020 erneuert worden sein. Im Rahmen veterinärrechtlicher Kontrollen wird dies überprüft. Sollten diese bis jetzt noch nicht vorliegen, werden diese kurzfristig durch die unteren Veterinärbehörden angefordert. Auch müssen die kontinuierlich vorzunehmenden Dokumentationen zur Frequenz der Schwanz- und Ohrverletzungen im Bestand erkennen lassen, welche Maßnahmen vom Tierhalter getroffen wurden. Mindestens halbjährlich ist eine Risikobewertung durchführen. Dazu gehört auch, geeignete Optimierungsmaßnahmen festzulegen und zu dokumentieren, um das Schwanzbeißrisiko zu reduzieren.

Zur Evaluierung des Aktionsplan werden darüber hinaus ab sofort bis Ende 2022 von den Veterinärämtern Daten erhoben, die über die Umsetzung des Aktionsplans Auskunft geben in den Betrieben geben. Pro Landkreis werden mindestens 10 Betriebe mit über zehn Sauen und über 100 sonstigen Schweinen kontrolliert. Details sind dem Erlass zu entnehmen.