IGS News

Gemäß den Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztVO) müssen Sauen und Jungsauen im Deckzentrum ab dem 9. Februar 2029 verpflichtend in Gruppen gehalten werden. Um diese Übergangsfrist nutzen zu können, mussten Sauenhalter bis Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept bei der zuständigen Veterinärbehörde einreichen.

Wenn eine Baugenehmigung für dieses Umbaukonzept erforderlich ist, muss bis spätestens 9. Februar 2026 der Bauantrag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eingereicht und ebenfalls bis 9.Februar 2026 dem zuständigen Veterinäramtder der Nachweis über den gestellten Bauantrag vorgelegt werden.