Mitgliedschaft beantragen

Eine Ordentliche Mitgliedschaft (mit Stimmrecht) ist regionalen und überregionalen Zusammenschlüssen von Schweinehaltern in Erzeugerringen, Erzeugergemeinschaften, Zuchtorganisationen, Besamungsorganisationen und sonstigen Erzeugerzusammenschlüssen vorbehalten.
Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und kann bei der IGS mit der Satzung angefordert werden.

Die Außerordentliche Mitgliedschaft steht allen Personen, Unternehmen und sonstigen Zusammenschlüssen offen. Der Mitgliedsbeitrag wird individuell ausgehandelt.

Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der IGS Vorstand.

 

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