Meldungen aller Interessengemeinschaften in Ostdeutschland

Diese Seite wird von folgenden Organisationen in Ostdeutschland als gemeinsamer Newspool genutzt.

  • Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen e.V.
    (IGS Thüringen)
  • Schweinewirtschaftsverband Sachsen-Anhalt e.V.
    (SWV Sachsen-Anhalt)
  • Interessengemeinschaft der Schweinehalter Sachsen e.V.
    (IGS Sachsen)

374 Grüne Tage 2016
© Barbara Neumann, Messe Erfurt GmbH

Vom 27. bis 29. September 2024 präsentiert die Landwirtschaftsmesse Grüne Tage Thüringen auf dem Erfurter Messegelände die Vielfalt der Thüringer Landwirtschaft transparent, modern, innovativ und erlebnisreich

Wie die Bauernzeitung in ihrer Ausgabe in der 17. Kalenderwoche berichtet, bleiben fast alle der 273 ostdeutschen Sauenhalter mit mehr als 10 Sauen bei der Stange. Dies ergab eine Recherche von Frank Hartmann von der der ostdeutschen Wochenzeitung, nachdem die Betriebe bis zum 9. Februar ihren zuständigen Veterinärämtern ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen mussten. 10% der meldepflichtigen Betriebe biten ihren Sauen schon jetzt, d.h. 5 Jahre vor der gesetzlichen Frist, auch im Deckbereich Gruppenhaltung an mit mindestens 5 m² uneingeschränkt nutzbarer Fläche.

Die zum Teil erheblichen Konsequenzen für Stallbau und Verfahrenstechnik für Schweinehalter wurden anlässlich des Baulehrschaufachtages am 6. März 2024 diskutiert. Der Einladung waren etwa 60 Teilnehmer (Betriebe, Firmenvertreter und Stallplaner) nach Köllitsch gefolgt. Der Fachtag Bau und Technik wurde vom LfULG mit Unterstützung des bundesweiten Netzwerks Fokus Tierwohl, sowie der Bauförderung für Landwirtschaft (BFL) durchgeführt. Die Ergebnisse wurden von Dr. Eckhard Meyer, LfULG, Köllitsch zusammengefasst.

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen bietet am 7./8.5.24 einen Sachkundelehrgang Tierschutzgerechte Ferkelkastration mit Isofluran im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch an.

 

Für das Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung findet am 9.4.24 ein kostenfreies Webseminar und am 8.Mai 2024 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung im Haus Düsse statt. Für beide Veranstaltungen ist eine Anmeldung unbedingt notwendig.

Bei tiergesundheitlichen Bestandsproblemen kann eine veterinärmedizinische Diagnostik in Form einer Sektion (auch pathologisch-anatomische Untersuchung genannt) wichtige Befunde liefern. Dabei geht es nicht nur um die Ermittlung der Todesursache, sondern meist auch um die Früherkennung von Infektionskrankheiten und ihrer Erreger.

Am 1. März 2024 startete das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Gefördet werden tiergerechtere Stallneu- und -umbauten (d.h. Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio) und ab 1. April 2024 anteilig auch die laufenden Mehrkosten für Schweinehalter, die in ihren Haltungseinrichtungen die Premiumanforderungen an das Tierwohl erfüllen. Anträge müssen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden.

Für das Programm, dessen Laufzeit auf sieben Jahre begrenzt ist, steht insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Förderhöhe für die investive Förderung wird gestaffelt:

  • Bei Investionen bis 500.000 Euro bis 60%,
  • Bei Gesamtbausummen von bis 2 Millionen Euro bis 50%
  • Bei weiteren Kosten bis fünf Millionen Euro bis zu 30 %.

Die Förderung der laufenden Mehrkosten als jährlicher Zuschuss pro gehaltenem förderfähigen Tier wird nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt:

  • Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden.
  • Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.
  • Die genannten Förderobergrenzen gelten nicht als Bestandsbegrenzung, d.h. auch größere Betriebe können grundsätzlich förderfähig sein.
  • Auch Teilbetriebsumstellungen sollen förderfähig sein.

Die Höhe der jährlich gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten werden durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt und in Kürze veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Förderverfahren einschliesslich der Förderrichtlinien finden Sie hier:

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie lädt ein zu Fachveranstaltungen im März :

Beide Veranstaltungen finden in der Lehrwerkstatt Technik der Innenwirtschaft (Geb. 55), Am Park 3, 04886 Arzberg statt. Um Anmeldung wird gebeten.

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie lädt ein zu Fachveranstaltungen im März :

Beide Veranstaltungen finden in der Lehrwerkstatt Technik der Innenwirtschaft (Geb. 55), Am Park 3, 04886 Arzberg statt. Um Anmeldung wird gebeten.

Am 1. Februar 2024 ist die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft getreten. Dies betrifft auch alle Direktvermarkter!

D.h. die Verkaufsstellen sind verpflichtet, zu kennzeichnen, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch.

Nach einem Video des BMEL, veröffentlicht auf der Website müssen ab heute beim Verkauf von nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch Angaben dazu erfolgen, in welchem Land das Tier, von dem das Schweinefleisch usw. stammt, aufgezogen und geschlachtet wurde. Wenn beides in Deutschland erfolgte, kann als Ursprungsland Deutschland angegeben werden.

Der Schweinewirtschaftsverband Sachsen-Anhalt e.V. weist auf die Einhaltung der Abgabefrist eines Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum in der Sauenhaltung hinweisen. Durch das in Kraft treten der 7. Änderung der Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutztV) zum 09.02.2021, sind sauenhaltende Betriebe dazu verpflichtet innerhalb einer Frist von 3 Jahren, demnach bis zum 09.02.2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum des Stalles vorzulegen oder anderenfalls den verbindlichen Ausstieg der Sauenhaltung bis spätestens zum 09.02.2026 beim zuständigen Veterinäramt bekanntzugeben.
Es besteht die Gefahr, dass sofern kein Betriebs- und Umbaukonzept fristgerecht eingereicht wird, ab 10.02.2024 die aktuellen Haltungsvorgaben für Sauen im Deckzentrum einzuhalten sind.

Nähere Informationen zur Erstellung eines Betriebs- und Umbaukonzeptes sowie erforderliche Formulare finden Sie auf der Website des FLI und im beigefügten Rundschreiben.

Weiterbildungsveranstaltung 2024
© TLLLR, 2024

Am 6.März 2024 findet in der Aula der Fachschule für Agrarwirtschaft Friedrich Gottlob Schulze, Am Burgblick 23 in 07646 Stadtroda die nächste Weiterbildungsveranstaltung zum Thema Tiergesundheit/Tierwohl - jeder Mitarbeiter zählt statt. Das Seminar, das sich in erster Linie an Mitarbeiter in Schweine haltenden Betrieben richtet, wird von TLLLR, Netzwerk Focus Tierwohl, IGS Thüringen und Landvolkbildung ausgerichtet. Durch ihre motivierte sowie sach- und fachgerechte Betreuung haben die Mitarbeiter der Betriebe einen großen Einfluss auf das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit unserer Tiere. Dabei müssen alle Haltungsabschnitte und Arbeitsprozesse berücksichtigt werden.

In diesem Jahr werden der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Schweinehaltung, Impfung gegen Ebergeruch und Sortierschleusen thematisiert.

Verbindliche Anmeldungen mit Name und Geburtsdatum für die Präsenzteilnahme sind bis 01.03.2024 bzw. für die Online-Teilnahme bis 05.03.2024 (zusätzlich Angabe der e-Mail-Adresse) sind über die Landvolkbildung, Frau Grau bzw. das TLLLR, Frau Kallenbach bzw. das Anmeldeformular möglich.

Das Seminar wird vom BMEL gefördert und ist kostenfrei. Die Teilnahme wird zertifiziert.

Das Referat Tierschutz des TMASGFF informierte, dass entsprechend eines Beschlusses der Arbeitsgruppe Tierschutz die Dokumente des Aktionsplans zur Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein aktualisiert wurden. Dies betrifft insbesondere die Tierhaltererklärung, die Risikoanalyse und die FAQ's (häufig vorkommende Fragen) zu beiden Unterlagen beinhalten. Dabei wurde sowohl die Novellierung der TierSchNutztV berücksichtigt als auch redaktionelle und inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die hauptsächlich einer Klarstellung dienen und aus den Erfahrungen im Verwaltungsvollzug resultieren. Alle Dokumente sind auf der Homepage Ringelschwanz.info abrufbar.

In den als PDF beigefügten Dokumenten wurden die Ergänzungen zur besseren Übersicht gelb markiert hervorgehoben.