18.12.2025rss_feed

Thüringen setzt Sanierungsfristen der TA Luft aus

Die Bauernzeitung informierte informierte am heutigen Donnerstag, dass der Freistaat Thüringen die Sanierungsfristen der TA-Luft für Altanlagen solange aussetzt, bis die neuen EU-Vorschriften für den Betrieb großer Ställe nicht vorliegen. Eine Fristverlängerung erhalten die Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter in Thüringen, deren Ställe bzw. Altanlagen den Anforderungen der TA-Luft unterliegen. Grundlage dieser Fristverlängerung sind Vollzugshinweise des Thüringer Umweltministeriums in Erfurt, die der Bauernzeitung vorliegen und den Immissionsschutzbehörden im Freistaat zugestellt wurden.


Das Thüringer Umweltministerium empfiehlt den Immissionsschutzbehörden im Freistaat, zunächst vom Erlass nachträglicher Anordnungen zur Erfüllung der Anforderungen der TA-Luft bei Altanlagen abzusehen.

Die Entscheidung begründet das Thüringer Umweltministerium mit den aus Brüssel für 2026 erwarteten EU-einheitlichen Betriebsvorschriften für Tierhaltungsanlagen (UCOL), aus denen sich Änderungen für die TA-Luft ergeben dürften. Um Doppelarbeiten für Anlagenbetreiber und Behörden zu vermeiden sowie die Planungssicherheit für Tierhalter zu erhöhen, hatte der Bund u.a. bereits eine Verlängerung der Frist zum Nachrüsten von Abluftreinigungsanlagen auf Ende 2029 angekündigt.

 

Der vollständigen Wortlaut der Fachinformation steht hier zur Verfügung.