27.11.2018rss_feed

Agrarausschuss stimmt für Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration

Quelle: Deutscher Bundestag
© Deutscher Bundestag

Nach einer Pressemeldung des Bundestages hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages heute über den Gesetzentwurf der Fraktion von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Tierschutzgesetzes abgestimmt. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPR empfahlen die Abgeordneten gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf im Plenum anzunehmen.

An der vorausgegangenen Anhörung am 26.11.18 nahm auch Britta Becke (rechts im Bild, neben Dr. Randt), IGS-Mitglied, als Sachverständige teil. In ihrem 3-minütigen Statement stellte sie die verschiedenen Möglichkeiten aus der Sicht des praktizierenden Sauenhalters dar. Mit der Frage Warum verwehren wir unseren Ferkeln eine in der Humanmedizin weit verbreitete Betäubungsmethode, denn dieses Verfahren ist einfach, sicher und ohne Nebenwirkungen positionierte sie sich wie die Mehrheit der geladenen Gäste aufgrund der fehlenden praktikablen Alternativen für eine Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration.

Die ausführliche Berichterstattung zur Anhörung und den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf finden Sie hier.