Altanlagensanierung nach TA Luft
Die nach Nr. 5.4.7.1 TA Luft (2021) bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen geforderten Maßnahmen zur Emissionsminderung sind auch bei bestehenden Anlagen innerhalb bestimmter Fristen nachzurüsten. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Abluftreinigungseinrichtungen und von Minderungsmaßnahmen im Stall. Eine KTBL-Arbeitsgruppe hat für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Genehmigungsbehörden und Planungsbüros einen Leitfaden erstellt, der 2024 vom KTBL veröffentlicht wurde.