19.01.2024rss_feed

Betriebs- und Umbaukonzept bis zum 9.2.24 abgeben!

Der Schweinewirtschaftsverband Sachsen-Anhalt e.V. weist auf die Einhaltung der Abgabefrist eines Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum in der Sauenhaltung hinweisen. Durch das in Kraft treten der 7. Änderung der Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutztV) zum 09.02.2021, sind sauenhaltende Betriebe dazu verpflichtet innerhalb einer Frist von 3 Jahren, demnach bis zum 09.02.2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum des Stalles vorzulegen oder anderenfalls den verbindlichen Ausstieg der Sauenhaltung bis spätestens zum 09.02.2026 beim zuständigen Veterinäramt bekanntzugeben.
Es besteht die Gefahr, dass sofern kein Betriebs- und Umbaukonzept fristgerecht eingereicht wird, ab 10.02.2024 die aktuellen Haltungsvorgaben für Sauen im Deckzentrum einzuhalten sind.

Nähere Informationen zur Erstellung eines Betriebs- und Umbaukonzeptes sowie erforderliche Formulare finden Sie auf der Website des FLI und im beigefügten Rundschreiben.