14.06.2020rss_feed

Kastration unter Isoflurannarkose - Hinweise für Ferkelerzeuger

Web-Seminar 2.6.20

Von den in Thüringen jährlich erzeugten eine Million männliche Ferkel müssen ab 1.1.2021 voraussichtlich rund 85% weiter kastriert werden. Als zugelassenes Verfahren kann nach dem aktuellen Kenntnisstand die Inhalationsnarkose mit Isofluran durch den Tierhalter angewandt werden.

Dennoch haben Ferkelerzeuger, die sich darauf vorbereiten, das Verfahren anzuwenden, oft noch Fragen. Diese wurden vom TLLLR aufgegriffen und nach Gesetzeslage bzw. auch Rücksprache mit den zuständigen Stellen in Vorbereitung des Online-Seminars, das in Thüringen am 2. und 8. Juni durch die FIBL GmbH durchgeführt wurde, abgeklärt. Das betrifft die u.a. Rechtssituation bezüglich der Durchführung der Narkose durch Tierhalter und der Abgabe von Isofluran an Tierhalter, die Durchführung der Sachkundelehrgänge in Thüringen und auch das Verfahren zum Erwerb des Sachkundenachweises. Für Betriebe, die noch keinen Antrag auf Förderung geeigneter Narkosegeräte bei der BLE gestellt haben, finden sich auch noch Tips zum Antragsverfahren für zertifizierte Narkosegeräte. Bezug wird auch genommen auf die Hinweise der SVLFG, um in Punkto Arbeitsschutz entsprechend vorbereitet zu sein.
Enthalten sind auch wichtige Links zu den entsprechenden weiterführenden Informationen.