25.08.2023rss_feed

T(h)ür Tierwohl – Antragstellung für Schweinehalter ab 30. August

Schweinehalter können auf Basis der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie T(h)ür Tierwohl vom 30. August bis zum 30. September 2023 einen Antrag zur Teilnahme stellen.

Mit diesem Förderprogramm können Sauenhaltern, Ferkelaufzüchtern und Schweinemästern verfahrensbedingte laufende Mehrkosten ausgeglichen werden, die für die Einführung und Etablierung tiergerechter Haltungsverfahren entstehen. Die zu erfüllenden Anforderungen wurden in drei Förderstufen definiert, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinausgehen. Dazu zählen die vorfristige Umsetzung der TierSchNutztV in der Sauenhaltung im Abferkel- und Deckbereich, mehr Platz, Buchtenstrukturelemente sowie Außenklima und sogar Auslaufmöglichkeiten in der höchsten Tierwohlförderstufe.

Für erstmalige Antragstellende beginnt der Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren am 1. Januar 2024. Die Einreichung des Antrages kann ausschließlich online über das Antragsportal PORTIA erfolgen.

Nach der Anmeldung navigieren Sie bitte zur Abteilung Tierwohl. Darin befinden sich alle Anträge. Neu sind in diesem Jahr die Änderungsanträge für die bereits bestehenden Verpflichtungen.

Anmeldeverfahren in PORTIA
Vor Ihrer ersten Anmeldung in PORTIA ist es erforderlich, sich im Thüringer Servicekonto (TSK) mit der hohen Vertrauensstufe zu registrieren, falls Sie dies nicht bereits getan haben. Mithilfe der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises können Sie zweifelsfrei nachweisen, dass Sie berechtigt sind, den Antrag für sich selbst oder Ihr Unternehmen einzureichen oder zu ändern.

Die Förderrichtlinie und den Förderkatalog zur Thüringer Tierwohlförderung finden Sie mit weiteren Unterlagen auf der Homepage des TMIL.