Thüringen beschleunigt Genehmigungsverfahren
Die Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren ist eine essentielle Säule für den Wirtschaftsstandort Thüringen.
So ergänzte das Umweltministerium sein Maßnahmenpaket, um Genehmigungsverfahren für Industrie- und Energieanlagen in Thüringen – ohne Einschränkungen des Umweltschutzes – zu beschleunigen.
Um die imrnissionsschutzrechtlichen Verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die Qualität der Stellungnahmen der beteiligten Behörden zu verbessern, erging aus diesem Grund ein gemeinsamer Erlass des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF), des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL), des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur (TMDI), des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) sowie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR).

Gemeinsamer Erlass der Landesregierung über den Umgang mit der Stellungnahmefrist nach § 10 Abs. 5 BImSchG