22.09.2020rss_feed

Thüringer Schweinehalter fordern Positivliste für Kastrationsverfahren von Qualität und Sicherheit GmbH

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen e.V. (IGS) erinnert daran, dass den Schweinehaltern in Deutschland keine 100 Tage mehr bis zum Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration bleiben. Den siebzig Thüringer Ferkelerzeugern stehen theoretisch vier zugelassene Alternativen zur Verfügung, von denen jedoch nach ersten Erfahrungen nur zwei praktikabel erscheinen. Für die Ebermast scheint der Markt gesättigt und für Schlachtkörper, die mit der für die Tiere tierfreundlichsten Methode behandelt werden – der Impfung – gibt es von Seiten des Lebensmitteleinzelhandels trotz vollmundiger Behauptungen keine Abnahmegarantie. Es bleibt also für die Betäubung nur die Vollnarkose.

Viele Thüringer Sauenhalter haben sich deshalb in den letzten Wochen sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt, denn es ist davon auszugehen, dass auch im Freistaat Thüringen über 80% der männlichen Ferkel weiter kastriert werden müssen. Die meisten davon unter Isofluranbetäubung. Hierauf bereiten sich die Ferkelerzeuger derzeit in Schulungen vor.

Vor diesem Hintergrund haben die Ferkelerzeuger kein Verständnis für die Positionierung der QS Qualität und Sicherheit GmbH, importierte Ferkel, die nach Methoden kastriert wurden, die in Deutschland nicht zugelassen sind, im QS-System wie deutsche Ferkel zu labeln. Danach sollen importierte kastrierte Ferkel nach lokaler Betäubung bzw. Betäubung mit CO2 im QS-System gleich behandelt werden, obwohl die angewandten Kastrationsverfahren nach bisherigem Verständnis die Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes nach wirksamer Schmerzausschaltung nicht erfüllen. Die ausländischen Ferkel sind sehr willkommen, um die deutschen Mast- und Schlachtkapazitäten vollständig auszulasten. Die deutschen Ferkelerzeuger haben jedoch ein Recht darauf, dass Schweine, die in Deutschland im QS-System gemästet werden, auch nach inländischem Standard kastriert werden müssen. Die IGS Thüringen fordert daher eine Positivliste, in der die Kastrationsverfahren aufgenommen werden, die diesen Anforderungen auf wissenschaftlicher Basis genügen und die für einheimische Ferkel genauso gelten wie für importierte. Diese Liste kann erweitert werden, sollten neue Alternativen in Deutschland künftig Anerkennung finden. Dieser Vorschlag hat drei Vorteile: das System behält seine Glaubwürdigkeit, er eröffnet Perspektiven für neue Alternativen und er gibt dem Lebensmitteleinzelhandel die Gelegenheit, sich hinter die hohen deutschen Tierschutzanforderungen zu stellen.