IGS Aktuelles

Am 15. Juli 2020 findet ab 13:00 Uhr in der Technikhalle der überbetrieblichen Ausbildung, Parkweg 90, 99439 Schwerstedt eine gemeinsam von TBV Erfurt, TLLLR Jena und IGS Thüringen organisierte Informationsveranstaltung zur Vorstellung von Geräten zur Isoflurannarkose statt.

Vorgestellt werden folgende Geräte der genannten Hersteller:

Anestacia von GDO B.V.

MS Pigsleeper von Schippers GmbH

PigNap 4.0 von BEG Schulze Bremer GmbH und

Piglet Snoozer von Pro Agri GmbH

Alle Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie in beigefügtem Flyer.

Bitte beachten Sie: Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

 

2020 06 08 (38)

Nur knapp jedes siebte von über einer Million männliche Ferkel, das im Freistaat Thüringen erzeugt wird, kann bisher unkastriert abgegeben bzw. auch hier im Land als Eber gemästet werden. Ein sehr kleiner Teil der Mäster hat bisher signalisiert, die Impfung gegen Ebergeruch anwenden zu wollen. Im Moment sind rund 85% der erzeugten männlichen Ferkel aus bekannten Gründen nur kastriert verkäuflich. Es drängt die Zeit, sich für ein Verfahren zu entscheiden. Denn ab 1. Januar ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten.

Um bisher noch unentschlossenen Betrieben bei der Wahl der betriebsindividuell besten Alternative zu unterstützen, fanden im Juni drei Online-Seminare statt, die von der FiBL Akademie, Bad Dürkheim in Zusammenarbeit mit der DLG im Auftrag des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) durchgeführt wurden. Leider ist es bisher noch nicht gelungen, sowohl innerhalb der Wertschöpfungskette zwischen Ferkelerzeuger und Schweinemäster als auch zwischen den Schweinehaltern und den Schlachtunternehmen eine solche Abstimmung herzustellen, die dem Wunschziel des BMEL (30% Jungebermast und 20% Immunokastration ab 2021) auch nur annähernd entsprechen, resümierte Moderator Dr. Christian Lambertz.

Die Statements der Praktiker, alle Mitglieder der IGS Thüringen e.V., machten deutlich: Es ist nicht immer einfach, neue Wege zu gehen. Eine sehr klare Botschaft kam von Andrè Telle für die Zukunft der Ebermast: Die Schlachtbetriebe müssen die Abnahme der Jungmasteber zu akzeptablen Preiskonditionen sichern!. Kerstin Fröhlich, die gemeinsam mit ihrem Ferkelerzeuger die Immunokastration aus Sicht des Tieres als verträglichstes Verfahren favorisiert, schätzt ein: Die Machbarkeit ist ok, wir bleiben dran. Dringend benötigt werden Marktsignale der Schlachtindustrie, daß geimpfte Eber sind als Schlachttierkategorie willkommen und fair bezahlt werden. Nur so wäre es möglich, die Impfung aus dem Nischendasein zu nennenswerten Marktanteilen zu entwickeln!

Ist das Kastrieren mit der Inhalationsnarkose auf einer größeren Sauenanlage überhaupt praxisreif? fragte sich Jan Dirk Oosterveld Anfang des Jahres. Das Narkosegerät hat uns positiv überrascht, weil wir zu Beginn ziemlich skeptisch waren, seine ehrliche Einschätzung. Da der vierte Weg (Lokalanästhesie durch den Tierarzt) nicht rechtssicher ist, ist die Entscheidung für den Betrieb recht eindeutig: Die Isofluranmethode wird unsere Wahl sein! Jetzt hofft er darauf, dass seine Mitarbeiter so schnell wie möglich an dem notwenigen Sachkundelehrgang teilnehmen können.

Weil der Geräteaufwand relativ hoch ist und die Isoflurannarkose aus Gründen des Arbeitsschutzes bisher nicht für sie in Frage kommt, erprobte Melanie Große Vorspohl die Injektionsnarkose mit ihrer bestandsbetreuenden Tierärztin Amelia Manescu. In erster Linie ging es darum, zu erfahren wie sich die Injektionsnarkose in den Arbeitsablauf integrieren lässt und welche Auswirkungen der lange Nachschlaf hat. Interessierten Betrieben empfiehlt die versierte Schweinehalterin Fangen sie schon bald an, das Verfahren zu erproben, um es gut vorbereitet dann auch gut beherrschbar durchführen zu können.

Die Statements der Praktiker und Informationen der Referenten hat das TLLLR Jena zusammengefasst.

25.06.2020

Ein harter Brocken

Eingeladen hatten die Bündins90/Grünen für den 24. Juni ins Erfurter Cafè DuckDich. Um miteinander statt übereinander zu reden so Umweltministerin Anja Siegesmund am Mittwochnachmittag. Und Fraktionssprecher Bernhard Stengele machte Mut, dass das Gespräch möglicherweise zu einem besseren Verständnis beitragen könne: Denn ich möchte mich nicht zu Dingen äußern, von denen ich nichts verstehe.

Stein des Anstoßes war die bevorstehende Novelle zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die am 3.7.20 im Bundesrat zur Abstimmung steht. Doch zwei Stunden intensiver Gespräche wurden ganz schnell durch einen bereits am Vormittag bereits gefassten Fraktionsbeschluss konterkariert, nachdem dieser von den Grünen auf den Tisch gelegt wurde. Dialogbereitschaft sieht anders aus.

Die Bauernzeitung berichtet über Hintergründe und mögliche Konsequenzen.

Im Nachhinein bleibt ein schales Gefühl und die Frage, ob der Ort des Treffens vielleicht auch Programm war?!

Es ist ein wunder Punkt gewerblicher Tierhaltungsanlagen in Punkto Zukunftsfähigkeit: Nachdem 2013 die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich eingeschränkt wurde, fielen diese Anlagen aus der Privilegierung, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen. Das hatte die Konsequenz, dass bei wesentlichen baulichen Änderungen ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt werden musste. Wie die Bauernzeitung berichtet, sieht ein Gesetzentwurf wesentliche Erleichterungen vor. Voraussetzung soll sein, dass die Umbauten gewerblicher Ställe die vor 2013 gebaut wurden, der Verbesserung des Tierwohls dienen.

Hintergründe und Erfolgsaussichten auch im Zusammenhang mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung lesen sie Bauernzeitung.

Eine gute Resonanz und Nachfrage veranlasste die FIBL Projekte GmbH, noch ein drittes Online-Seminar am 29. Juni 2020 ab 14.30 Uhr anzubieten. Denn ab dem 01. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration von unter acht Tage alten Ferkeln in Deutschland verboten. Um die betriebsindividuell beste Alternative auswählen zu können, werden in dieser gut zweistündigen Online-Veranstaltung alle vier derzeit zugelassenen Möglichkeiten (Ebermast, Impfung gegen Ebergeruch, Inhalations- und Injektionsnarkose) präsentiert. Für Schweinehalter sicher besonders interessant, dass Praktiker aus vier Betrieben über ihre Erfahrungen zu den Alternativen berichten und die Möglichkeit zum direkten Austausch mit Landwirten und Beratern bestehen. Einen weiteren Programmpunkt nimmt die Präsentation der Isoflurangeräte per Film und aller notwendigen Fakten rund um die Durchführung der Narkose durch die Tierhalter ein. Ob Sachkundeschulung oder Abgabe des Tierarzneimittels an die Tierhalter oder auch das Thema Arbeitsschutz, viele der offenen Fragen werden behandelt.

Diese Veranstaltung wird im Auftrag des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) durchgeführt.

Es wird um Anmeldung gebeten.

Web-Seminar 2.6.20

Von den in Thüringen jährlich erzeugten eine Million männliche Ferkel müssen ab 1.1.2021 voraussichtlich rund 85% weiter kastriert werden. Als zugelassenes Verfahren kann nach dem aktuellen Kenntnisstand die Inhalationsnarkose mit Isofluran durch den Tierhalter angewandt werden.

Dennoch haben Ferkelerzeuger, die sich darauf vorbereiten, das Verfahren anzuwenden, oft noch Fragen. Diese wurden vom TLLLR aufgegriffen und nach Gesetzeslage bzw. auch Rücksprache mit den zuständigen Stellen in Vorbereitung des Online-Seminars, das in Thüringen am 2. und 8. Juni durch die FIBL GmbH durchgeführt wurde, abgeklärt. Das betrifft die u.a. Rechtssituation bezüglich der Durchführung der Narkose durch Tierhalter und der Abgabe von Isofluran an Tierhalter, die Durchführung der Sachkundelehrgänge in Thüringen und auch das Verfahren zum Erwerb des Sachkundenachweises. Für Betriebe, die noch keinen Antrag auf Förderung geeigneter Narkosegeräte bei der BLE gestellt haben, finden sich auch noch Tips zum Antragsverfahren für zertifizierte Narkosegeräte. Bezug wird auch genommen auf die Hinweise der SVLFG, um in Punkto Arbeitsschutz entsprechend vorbereitet zu sein.
Enthalten sind auch wichtige Links zu den entsprechenden weiterführenden Informationen.

Wie die Bauernzeitung auf ihrer Homepage am 27.5.2020 berichtet, zeichnet sich eine Lösung im festgefahrenen Streit um die Haltung von Sauen im Kastenstand ab. Mit Spannung erwarten die Schweinehalter die Sitzung im Plenum des Bundesrates am 5. Juni, in der die neue Verordnung beschlossen werden könnte.

Nach dem aktuellen Bericht des Fachjournals haben sich Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf einen Kompromissvorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verständigt, der nun zur Entscheidung steht. Die wesentliche Neuerung wäre, dass mit Inkrafttreten der Verordnung im Deckzentrum das ausgestreckte Liegen der Sauen in Seitenlage ohne bauliche Hindernisse ermöglicht werden muss. Ein anderes Schwein soll dabei kein Hindernis darstellen. Als Übergangsfrist stehen 8 Jahre, dann soll das vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg geforderte ungehinderte Ausstrecken in Seitenlage in Kraft treten.

Noch immer keine Einigung in Sicht!
© IGS Thüringen

Leider klaffen eben doch immer wieder zwischen dem gesprochenen Wort und den Taten Schluchten: Die in den letzten Wochen vielfach beteuerte Wertschätzung hat es doch nicht geschafft, die Rahmen-bedingungen für einen Wirtschaftszweig zu gestalten, der dafür sorgt, dass die Menschen ernährt werden können, d.h. auch mit Fleisch- und Wurstwaren versorgt werden, die aus Deutschland kommen. Die Novelle zur TierSchNutztV wurde vertagt und das bedeuted weiteren Stillstand und fehlende Planungssicherheit, für jeden, der etwas verändern und in die Schweinehaltung in Deutschland investieren will. Und das heisst auch, wie es seit über fünf Jahren in Thüringen Praxis war, aushandeln von Kompromissen und Zugeständnissen mit den zuständigen Tierschutzbehörden, ohne Rechtssicherheit zu haben. Das ist auch für die Genehmigungsbehörden keine angenehme Sache! Und es gibt auch erste Beispiele für Sauenhalter, die neue, besonders tiergerechte Anlagen in jüngster Zeit gebaut haben, deren Ausrüstungstechnik möglicherweise dann nicht mehr den höheren Anforderungen entsprechen. Das ist nicht fair!, protestiert Andrè Telle, Vorsitzender IGS Thüringer e.V. auf eine Nachfrage der Bauernzeitung Anfang Mai. Können wir es uns in Deutschland wirklich leisten, auf die Sauenhaltung zu verzichten? Was haben wir gekonnt, wenn immer mehr Sauenhalter, insbesondere die kleineren Familienbetriebe oder Gemischtbetriebe ihre Sauenhaltung aufgeben und die Ferkel aus anderen europäischen Ländern zu uns holen?

Seine Forderung ist klar: Der Berufsstand muss ökonomisch, modern, umweltverträglich und nachhaltig mit guten und sozialen Bedingungen für seine Mitarbeiter und Familien wirtschaften können.

Der vollständigen Beitrag der Bauernzeitung, Heft 19/2020 sowie ein fachliches Statement von Dr. E. Meyer zum Thema Mehr als die lichte Weite finden Sie hier.

Ab dem 01. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration auch von unter acht Tage alten Ferkeln in Deutschland verboten. Um die betriebsindividuell beste Alternative auswählen zu können, werden in diesem gut zweistündigen Web-Seminar am 2. Juni 2020 bzw. am 8. Juni 2020 alle vier derzeit zugelassenen Möglichkeiten präsentiert. Dabei werden zunächst die wissenschaftlichen Hintergründe der Varianten dargestellt. Des Weiteren wird über die bundeslandspezifischen Gegebenheiten berichtet und es besteht die Möglichkeit zum direkten Austausch mit Landwirten und Beratern, die bereits Erfahrungen zu den Alternativen gesammelt haben. Einen weiteren Programmpunkt nimmt die Präsentation der Isoflurangeräte per Film ein.

Diese Veranstaltung wird im Auftrag des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) durchgeführt.

Es wird um Anmeldung gebeten.

Wie die Bauernzeitung berichtete, wurde heute, am 23. März 2020, die Land- und Ernährungswirtschaft vom Bundeskabinett als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Dies hat weitreichende Konsequenzen, denn es ist hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.

Wesentlich ist u.a. auch, dass das Bundesarbeitsministerium eine Verordnungsermächtigung erhält, angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen, die auch die landwirtschaftliche Erzeugung ausdrücklich berücksichtigt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (Zehn-Stunden-Grenze, Sechs-Tage-Woche) nicht ausreichen, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können.