IGS Aktuelles

Nachdem am 21./22. September endlich der erste Isofluran-Sachkundelehrgang in Thüringen durchgeführt wurde, absolvierten am gestrigen Donnerstag neunzehn Teilnehmer die schriftliche Multiple-Choice-Prüfung. Die Hürden waren überdurchschnittlich hoch, denn bestehen konnte nur, wer von den 48 Fragen 40 richtig beantwortet hat. Dabei durfte je Lehrgangsinhalt maximal eine Frage falsch beantwortet werden. Das Ergebnis: Nur ein Teilnehmer hat diese hohe Hürde geschafft. Alle anderen müssen die Prüfung wiederholen. Die Art und Weise dieser Überprüfung des vermittelten Wissens ist bei den Prüflingen auf großes Unverständnis gestoßen. Nicht wegen der Anforderungen, obwohl die zulässige Fehlerquote von max. 17% liegt deutlich unter der vergleichbarere Lehrgänge! Betroffene berichten über nachweisliche Diskrepanzen zwischen Lehr- und Prüfungsinhalte der Fragen. Auch waren die Fragestellungen und gegebenen Antwortmöglichkeiten zum Teil sachlich und fachlich falsch.

Wie sollen wir mit dieser Vorgehensweise denn ab Januar 2021 die Isoflurannarkose praktisch durchführen? fragte ein diplomierter Betriebsleiter, der selbst am Lehrgang teilgenommen hatte. Es war uns bekannt, dass das Verfahren selbst und die praktische Anwendung durch unsere Mitarbeiter nicht auf Unterstützung durch die Thüringer Tierärzteschaft stößt, aber dieses Vorgehen entbehrt jeglicher Fairness. Wir fordern Veränderungen und eine Art und Weise der Sachkundeschulung, wie sie auch in anderen Bundesländern mit gutem Erfolg praktiziert wird!

Nachdem der Fachbeirat Rind und Schwein der QS Qualität und Sicherheit GmbH am 23. September getagt hat, sollen die Tierschutzstandards für Ferkel angepasst und so Wettbewerbsgleichheit zwischen heimischen und ausländischen Ferkelerzeugern geschaffen werden. Nach Pressemeldungen soll für die Ferkelkastration eine Positivliste definiert werden, die für alle QS-Systempartner im In- und Ausland gültig sein wird. Neben Fragen zur Ferkelkastration soll es auch um die Umsetzung der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gehen.

Die IGS Thüringen begrüßt diese Entscheidung sehr, denn auch die Thüringer Sachweinehalter hatten eine Positivliste gefordert. Viel Zeit bleibt nicht mehr. Bis Ende des Jahres müssen erste Ergebnisse vorgestellt werden. Es geht um Perspektiven für deutsche und ausländische Schweinehalter, die mit dem deutschen QS-Siegel gelabelt werden wollen. Letztlich geht es auch um die Glaubwürdigkeit von QS und der mit dem QS – Siegel gelabelten Produkte. Der Lebensmitteleinzelhandel hätte damit auch die Gelegenheit, sich hinter die hohen deutschen Tierschutzanforderungen zu stellen.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen e.V. (IGS) erinnert daran, dass den Schweinehaltern in Deutschland keine 100 Tage mehr bis zum Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration bleiben. Den siebzig Thüringer Ferkelerzeugern stehen theoretisch vier zugelassene Alternativen zur Verfügung, von denen jedoch nach ersten Erfahrungen nur zwei praktikabel erscheinen. Für die Ebermast scheint der Markt gesättigt und für Schlachtkörper, die mit der für die Tiere tierfreundlichsten Methode behandelt werden – der Impfung – gibt es von Seiten des Lebensmitteleinzelhandels trotz vollmundiger Behauptungen keine Abnahmegarantie. Es bleibt also für die Betäubung nur die Vollnarkose.

Viele Thüringer Sauenhalter haben sich deshalb in den letzten Wochen sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt, denn es ist davon auszugehen, dass auch im Freistaat Thüringen über 80% der männlichen Ferkel weiter kastriert werden müssen. Die meisten davon unter Isofluranbetäubung. Hierauf bereiten sich die Ferkelerzeuger derzeit in Schulungen vor.

Vor diesem Hintergrund haben die Ferkelerzeuger kein Verständnis für die Positionierung der QS Qualität und Sicherheit GmbH, importierte Ferkel, die nach Methoden kastriert wurden, die in Deutschland nicht zugelassen sind, im QS-System wie deutsche Ferkel zu labeln. Danach sollen importierte kastrierte Ferkel nach lokaler Betäubung bzw. Betäubung mit CO2 im QS-System gleich behandelt werden, obwohl die angewandten Kastrationsverfahren nach bisherigem Verständnis die Anforderungen des deutschen Tierschutzgesetzes nach wirksamer Schmerzausschaltung nicht erfüllen. Die ausländischen Ferkel sind sehr willkommen, um die deutschen Mast- und Schlachtkapazitäten vollständig auszulasten. Die deutschen Ferkelerzeuger haben jedoch ein Recht darauf, dass Schweine, die in Deutschland im QS-System gemästet werden, auch nach inländischem Standard kastriert werden müssen. Die IGS Thüringen fordert daher eine Positivliste, in der die Kastrationsverfahren aufgenommen werden, die diesen Anforderungen auf wissenschaftlicher Basis genügen und die für einheimische Ferkel genauso gelten wie für importierte. Diese Liste kann erweitert werden, sollten neue Alternativen in Deutschland künftig Anerkennung finden. Dieser Vorschlag hat drei Vorteile: das System behält seine Glaubwürdigkeit, er eröffnet Perspektiven für neue Alternativen und er gibt dem Lebensmitteleinzelhandel die Gelegenheit, sich hinter die hohen deutschen Tierschutzanforderungen zu stellen.

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© SM

Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Betriebe, die ihre Ferkel auch nach diesem Datum chirurgisch kastrieren werden, können die Inhalationsnarkose mit Isofluran zur Betäubung anwenden. 34 Thüringer Betriebe haben nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft bis zum 1.07.2020 einen Antrag auf Förderung eines von der DLG zertifizierten Narkosegerätes gestellt, d.h. die Entscheidung für den Kauf des richtigen Gerätes steht kurz bevor.
Dies war für TLLLR, TBV und IGS Thüringen Anlass, kurzfristig zu einer Infoveranstaltung zur Gerätevorstellung der bisher DLG-zertifizierten Geräte durch die Hersteller bzw. Vertriebspartner einzuladen. Mehr als 50 Landwirte, Tierärzte und Berater sowie gut 20 Azubis aus der ansässigen Berufsschule konnten zur Infoveranstaltung am 15. Juli 2020 in der Technikhalle der überbetrieblichen Ausbildung in Schwerstedt begrüßt werden. In der Anlage sind die wichtigsten Charakteristika der zertifizierten Narkosegeräte nach Herstellerangaben zusammengestellt.

Das Thüringer Landwirtschaftsministerium hat am 7. Juli 2020 eine Richtlinie zur Förderung der Einführung von Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration in Kraft gesetzt. Bei Einführung der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration kann Thüringer Betrieben ab sofort bis zum 31.12.2020 auf Antrag eine Prämie gezahlt werden. Die Prämie soll pauschal die zusätzlichen Kosten ausgleichen, die für die neuen Verfahren z.B. für den Tierarzt, Medikamente oder Narkosegeräte usw. entstehen.

Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare sind auf dem Internetportal des TMIL abrufbar unter:

infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung unter Weitere Fördermaßnahmen - Stichwort Tierwohl.

 

Die Bauernzeitung hat recherchiert und erstaunliches zu Tage gebracht: Seit Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts gab es den Kastenstand in der Sauenhaltung, und dieser war ein Meilenstein auf dem Weg zur künstlichen Besamung. Obwohl der bedeutende Jenenser Tierzuchtforscher Prof. Dr. Fritz Hofmann anfangs nichts von der Schweinebesamung hielt, reiste er 1959 nach China, denn dort war es gelungen, erfolgreich Sperma großer russischer Eber auf kleinwüchsige chinesische Sauen zu übertragen. Um dieses neuartige Verfahren dann auch für die Schweineproduktion zu nutzen, brauchte es den Kastenstand. Die Gründe sind jedem Sauenhalter bekannt: Es ging um Arbeitsschutz und Tierschutz, denn die Sauen sollten in dieser Phase keinem Stress in der Gruppe ausgesetzt sein.

Am 15. Juli 2020 findet ab 13:00 Uhr in der Technikhalle der überbetrieblichen Ausbildung, Parkweg 90, 99439 Schwerstedt eine gemeinsam von TBV Erfurt, TLLLR Jena und IGS Thüringen organisierte Informationsveranstaltung zur Vorstellung von Geräten zur Isoflurannarkose statt.

Vorgestellt werden folgende Geräte der genannten Hersteller:

Anestacia von GDO B.V.

MS Pigsleeper von Schippers GmbH

PigNap 4.0 von BEG Schulze Bremer GmbH und

Piglet Snoozer von Pro Agri GmbH

Alle Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie in beigefügtem Flyer.

Bitte beachten Sie: Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

 

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Nur knapp jedes siebte von über einer Million männliche Ferkel, das im Freistaat Thüringen erzeugt wird, kann bisher unkastriert abgegeben bzw. auch hier im Land als Eber gemästet werden. Ein sehr kleiner Teil der Mäster hat bisher signalisiert, die Impfung gegen Ebergeruch anwenden zu wollen. Im Moment sind rund 85% der erzeugten männlichen Ferkel aus bekannten Gründen nur kastriert verkäuflich. Es drängt die Zeit, sich für ein Verfahren zu entscheiden. Denn ab 1. Januar ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten.

Um bisher noch unentschlossenen Betrieben bei der Wahl der betriebsindividuell besten Alternative zu unterstützen, fanden im Juni drei Online-Seminare statt, die von der FiBL Akademie, Bad Dürkheim in Zusammenarbeit mit der DLG im Auftrag des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) durchgeführt wurden. Leider ist es bisher noch nicht gelungen, sowohl innerhalb der Wertschöpfungskette zwischen Ferkelerzeuger und Schweinemäster als auch zwischen den Schweinehaltern und den Schlachtunternehmen eine solche Abstimmung herzustellen, die dem Wunschziel des BMEL (30% Jungebermast und 20% Immunokastration ab 2021) auch nur annähernd entsprechen, resümierte Moderator Dr. Christian Lambertz.

Die Statements der Praktiker, alle Mitglieder der IGS Thüringen e.V., machten deutlich: Es ist nicht immer einfach, neue Wege zu gehen. Eine sehr klare Botschaft kam von Andrè Telle für die Zukunft der Ebermast: Die Schlachtbetriebe müssen die Abnahme der Jungmasteber zu akzeptablen Preiskonditionen sichern!. Kerstin Fröhlich, die gemeinsam mit ihrem Ferkelerzeuger die Immunokastration aus Sicht des Tieres als verträglichstes Verfahren favorisiert, schätzt ein: Die Machbarkeit ist ok, wir bleiben dran. Dringend benötigt werden Marktsignale der Schlachtindustrie, daß geimpfte Eber sind als Schlachttierkategorie willkommen und fair bezahlt werden. Nur so wäre es möglich, die Impfung aus dem Nischendasein zu nennenswerten Marktanteilen zu entwickeln!

Ist das Kastrieren mit der Inhalationsnarkose auf einer größeren Sauenanlage überhaupt praxisreif? fragte sich Jan Dirk Oosterveld Anfang des Jahres. Das Narkosegerät hat uns positiv überrascht, weil wir zu Beginn ziemlich skeptisch waren, seine ehrliche Einschätzung. Da der vierte Weg (Lokalanästhesie durch den Tierarzt) nicht rechtssicher ist, ist die Entscheidung für den Betrieb recht eindeutig: Die Isofluranmethode wird unsere Wahl sein! Jetzt hofft er darauf, dass seine Mitarbeiter so schnell wie möglich an dem notwenigen Sachkundelehrgang teilnehmen können.

Weil der Geräteaufwand relativ hoch ist und die Isoflurannarkose aus Gründen des Arbeitsschutzes bisher nicht für sie in Frage kommt, erprobte Melanie Große Vorspohl die Injektionsnarkose mit ihrer bestandsbetreuenden Tierärztin Amelia Manescu. In erster Linie ging es darum, zu erfahren wie sich die Injektionsnarkose in den Arbeitsablauf integrieren lässt und welche Auswirkungen der lange Nachschlaf hat. Interessierten Betrieben empfiehlt die versierte Schweinehalterin Fangen sie schon bald an, das Verfahren zu erproben, um es gut vorbereitet dann auch gut beherrschbar durchführen zu können.

Die Statements der Praktiker und Informationen der Referenten hat das TLLLR Jena zusammengefasst.

25.06.2020

Ein harter Brocken

Eingeladen hatten die Bündins90/Grünen für den 24. Juni ins Erfurter Cafè DuckDich. Um miteinander statt übereinander zu reden so Umweltministerin Anja Siegesmund am Mittwochnachmittag. Und Fraktionssprecher Bernhard Stengele machte Mut, dass das Gespräch möglicherweise zu einem besseren Verständnis beitragen könne: Denn ich möchte mich nicht zu Dingen äußern, von denen ich nichts verstehe.

Stein des Anstoßes war die bevorstehende Novelle zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die am 3.7.20 im Bundesrat zur Abstimmung steht. Doch zwei Stunden intensiver Gespräche wurden ganz schnell durch einen bereits am Vormittag bereits gefassten Fraktionsbeschluss konterkariert, nachdem dieser von den Grünen auf den Tisch gelegt wurde. Dialogbereitschaft sieht anders aus.

Die Bauernzeitung berichtet über Hintergründe und mögliche Konsequenzen.

Im Nachhinein bleibt ein schales Gefühl und die Frage, ob der Ort des Treffens vielleicht auch Programm war?!

Es ist ein wunder Punkt gewerblicher Tierhaltungsanlagen in Punkto Zukunftsfähigkeit: Nachdem 2013 die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich eingeschränkt wurde, fielen diese Anlagen aus der Privilegierung, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen. Das hatte die Konsequenz, dass bei wesentlichen baulichen Änderungen ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt werden musste. Wie die Bauernzeitung berichtet, sieht ein Gesetzentwurf wesentliche Erleichterungen vor. Voraussetzung soll sein, dass die Umbauten gewerblicher Ställe die vor 2013 gebaut wurden, der Verbesserung des Tierwohls dienen.

Hintergründe und Erfolgsaussichten auch im Zusammenhang mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung lesen sie Bauernzeitung.