IGS Aktuelles

Wie das TLLLR informierte, findet am 30.09.2022 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eine Online-Schulung als Webex-Meeting für Thüringer Schweinehalter statt, die besonders tiergerechte Haltungsverfahren eingeführt haben bzw. einführen wollen.

Zur Schulung werden fachliche Informationen zur Tierwohlförderung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) vorgestellt, die demnächst auch auf den Internetseiten des TMIL, des TLLLR und in PORTIA veröffentlicht werden. Das TMIL informiert zusätzlich über die Fachpresse.

Für die Tierart Schwein wird es vier Fördermaßnahmen geben:

  • S 1: Einstreuhaltung Schweine (alle Produktionsstufen)
  • S 2: Tierwohl Sauenhaltung mit drei Förderstufen
  • S 3: Tierwohl Ferkelaufzucht und Mast mit jeweils drei Förderstufen
  • S 4: Raufutter (alle Produktionsstufen)

Die Antragstellung für Anträge im Rahmen der zukünftigen Thüringer Tierwohlförderrichtlinie ist erstmalig im Zeitraum von 04.10.2022 bis 04.11.2022 möglich.

Gern infomieren wir Sie über die Zugangsdaten. Eine kurze Mail an info@thueringer-schweinehalter.de genügt.

Seit 2006 hat die Mitteldeutsche Schlacht- und Nutzvieherzeugergemeinschaft v.W. Altenburg (MSE) mit der Viehzentrale Südwest GmbH (VZ) einen leistungsstarken Verbündeten mit dem wir eine gemeinsame Geschäftsstelle in Altenburg betreiben. Durch die Fusion mit der Erzeugergemeinschaft Qualitätsfleisch Sachsen w.V. Streumen im Jahr 2010 wurde die Vermarktungsmenge und das Vermarktungsspektrum deutlich gesteigert.

Die MSE sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten und zuverlässigen GESCHÄFTSFÜHRER (M/W/D) in Teil- oder Vollzeit.

Näheres ist der beigefügten Ausschreibung zu entnehmen.

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© IGS Thüringen

Trotz notwendiger Coronasicherheitsmaßnahmen ließ es sich der Vorstandsvorsitzende Andrè Telle der IGS Thüringen nicht nehmen: Natürlich 2x geimpft und frisch getestet überreichte er am 17. Dezember 2021 Tetiana Opar die Urkunde, die sie sich als beste Auszubildende zum Tierwirt in der Fachrichtung Schwein verdient hat.

Sie ist in der Sauenanlage Holzthaleben der Hollenbacher Agrar GmbH & Co KG beschäftigt und wird dort als besonders fachkundige und sehr engagierte Mitarbeiterin geschätzt. Gebürtig aus der Ukraine stammend, hat sie inzwischen im Thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis so etwas wie eine zweite Heimat gefunden. Die Ausbildung zum Tierwirt und der sehr gute Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 1,6 spricht für ihre Leidenschaft, die ihr anvertrauten Tiere bestens zu betreuen. Das junge Team der Sauenanlage freute sich mit ihr.

432 Tage nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 10. September 2020 in Deutschland sind über 2.740 bestätigte Fälle in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Am 16.11.21 wurde der erste Fall in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. In Thüringen wurden inzwischen mehrere Landkreise östlich der Autobahn A9 zum Risikogebiet erklärt. Um zu verhindern, dass sich die für Menschen ungefährliche Tierseuche nicht weiter nach Norden, Süden oder Westen verlagert, muss es gelingen, einen wildschweinfreien Korridor zu Polen aufzubauen. Diese bereits mehrfach erhobenen Forderung wurde einmal mehr anlässlich der Podiumsdiskussion zur ASP am Vorbanden des Mitteldeutschen Schweinetages in Halle-Peißen erhoben, deren Zusammenfassung auf der Homepage des TLLLR veröffentlicht wurde. Die epidemiologische Lage durch die ASP hat in Deutschland nationale Tragweite. Letztlich sind alle Mittel, die einer erfolgreichen Bekämpfung und Eradikation dieser Tierseuche in Deutschland dienen, zu erwägen, um den Tierhaltern und Landwirten auch im Sinne einer starken regionalen Tierhaltung eine Zukunft zu geben.

Tierhaltungsanlage mit Abluftwäscher - Die Zukunft?
© Michael Mußlick

Die Erwartungshaltung an das Online-Seminar am 13. Juli 2021, das vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, IGS Thüringen e.V. und Landvolkbildung Thüringen e.V. innerhalb des Netzwerkes Fokus Tierwohl durchgeführt wurde, war groß. Der Grund: Die Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (TA Luft) hat große Auswirkungen auf die Zukunft der Tierhaltung in genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen. Welche Anforderungen werden an die mehr als genehmigten größeren 5000 Tierhaltungsanlagen in Deutschland und die Genehmigungsverfahren gestellt, um Umweltwirkungen zu mindern und zugleich mehr Tierwohl zu ermöglichen? Aufgrund der hohen Interesses wurde die Aufzeichnung des Online-Seminars vom TLLLR veröffentlicht. Darüber hinaus stehen die Zusammenfassung sowie Vorträge der Referetenten,Dipl. Ing. Ewald Grimm, KTBL sowie Dipl. Ing. agr. Heike Donhauser, IBE Ahrensfelde zum Abruf bereit.

Eins wurde im Semniar deutlich: Wir sind noch nicht am Ziel, um sagen zu können, wie die Ställe der Zukunft für mehr Tierwohl im Kompromiss mit dem Umweltschutz tatsächlich aussehen können, so dass die bestehenden Bestandsstrukturen und Selbstversorgung in Deutschland annähernd gewahrt werden können.

Hoffnungs machte die Information von Prof. Friedhelm Jaeger vom MULNV NRW, mit einem Praxistest zur TA-Luft am 31. August 2021 genehmigungsrechtliche Fragestellungen mit Bezug zum Immissions- und Naturschutz, dem Veterinärrecht und landwirtschaftspolitischen Belangen auszuloten.

Wie die Bauernzeitung berichtet, haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in ihrer letzten Sitzung einstimmig für die Schweinehaltung im Freistaat ausgesprochen. Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen für die Tierhalter ist das eine gute Botschaft. Denn die Situation ist sehr ernst zu nehmen, wie die jüngsten Ergebnisse der Bestandserhebungen durch das TLS zeigten: Mit 564.100 Schweine wurden am 3. Mai gegenüber der letzten Erhebung zum Stichtag im November des Vorjahres 135.700 Schweine bzw. 19,4 Prozent weniger gehalten. Die Entscheidung für die Schweinehaltung in den Thüringer Betrieben wird angesichts der aktuellen Forderungen von Aldi, Kaufland, REWE und Co. auch davon abhängen, wie schnell es gelingt, konsistente Verordnungen und Fördermechanismen zur Umsetzung der Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung zu schaffen. Dazu gehören u.a. auch bestandsgrößenunabhängige Regelungen für tiergerechte Um- und Neubaulösungen sowie bau- und genehmigungsrechtliche Erleichterungen für Bestandsanlagen beim Umbau zu Tierwohlställen.

Das Anbieten von Beschäftigungsmaterial gehört seit mehr als 20 Jahren zum Standard in der Schweinehaltung. Neu geregelt wird ab 1.8.21, dass dieses gesundheitlich unbedenkliche und in ausreichender Menge vorhandene Beschäftigungsmaterial nunmehr organisch und faserreich sein soll. Was tun und wie es so umsetzen, dass allen Forderungen Rechnung getragen wird? Diese Frage stand im Raum und war Anlass für ein kurzfristiges Online-Seminar am 30. Juni 2021. Mehr als 110 Interessierte folgten der Einladung der Veranstalter (TLLLR, IGS Thüringen e.V., Landvolkbildung Thüringen e.V., Netzwerk Fokus Tierwohl).

Das Seminar wurde aufgezeichnet und steht Interessierten nachfolgend zur Verfügung.

210520 Ausschusssitzung
© IGS

In zwei Stunden wurden in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft am 20. Mai die Situation der Thüringer Schweinehalter besprochen. Die Grundlage hatten IGS Thüringen e.V. und TBV e.V. in einer gemeinsamen Stellungnahme gesetzt. 15 Fragen rund um die wirtschaftliche Situation im letzten Jahr, die verursacht durch Corona und ASP, das als das verlustreichste und langanhaltendste Krisenjahr seit 2007 noch heute in den den Betrieben nachwirkt. Das führte bereits dazu, dass innerhalb eines Jahres mit 65.000 Zuchtsauen um 8% weniger Sauen im Freistaat gehalten werden. Lars Fliege, Vizepräsident des TBV und IGS-Mitglied, brachte es auf den Punkt: Der Bestandsrückgang in Thüringen ist nur aufzuhalten, wenn sich die wirtschaftliche Situation nachhaltig verbessert und es zu einer gesellschaftlichen Akzeptanz der Nutztierhaltung kommt!. Britta Becke, Vorstandsmitglied der IGS und Betriebsleiterin im Unstrut-Hainich-Kreis, weihte die Ausschussmitglieder in Umbaupläne ihres Mastbetriebes zur Stufe 3 des Tierwohlkennzeichens ein. Diese lassen sich jedoch nur realisieren, wenn endlich Fakten geschaffen werden, wie die Ställe der Zukunft aussehen sollen. Gebt uns Planungssicherheit, d.h. verlässliche rechtliche Grundlagen in den Haltungsverordnungen und dem Bau- und Genehmigungsrecht , so ihre Forderung. Marcus Malsch, Ausschuss- und CDU-Mitglied, nahm aus der Anhörung mit: Die Ideen zeigten, wie sich die Schweinehalter ausrichten wollen und wie wichtig die politische Unterstützung dabei ist. Nur so lassen sich die beschriebenen Diskrepanzen auflösen. Wir müssen uns positionieren: Produzieren wir 10% des Schweinefleisches regional für das gute Gewissen oder kriegen wir im Freistaat eine ausgewogene Fleischerzeugung hin? Eine Frage, auf deren Antwort die Thüringer Schweinehalter sehr gespannt sein werden.

Die Bauernzeitung berichtet ausführlich. Darüber hinaus ist das Protokoll zur Landtagsanhörung öffentlich verfügbar.

210713 Einladung TALuft
© TLLLR

Die am 28. Mai vom Bundesrat verabschiedete TA-Luft bewirkt für die Tierhaltungsanlagen entscheidende Änderungen, die mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und der Nutztierstrategie bzw. den Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) noch koordiniert werden müssen.

Am 13. Juli 2021 findet deshalb ab 18.00 Uhr ein Online-Seminar statt (Veranstalter: TLLLR und TMIL innerhalb des Netzwerkes Fokus Tierwohl In Zusammenarbeit mit IGS Thüringen e.V. sowie Landvolkbildung Thüringen), in dem die resultierenden technologischen Anforderungen zur Immissionsminderung (Dipl.-Ing. Ewald Grimm, KTBL Darmstadt) und die geänderte Anforderungen an die Genehmigungsplanung von Tierhaltungsanlagen für die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel (Dipl.-Ing. agr. Heike Donhauser, IBE Ahrensfelde) vorgestellt und diskutiert werden.

 

Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Entwurf zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft unter Beachtung von mehr als 200 Einzeländerungen zugestimmt. Somit kann die Bundesregierung die über 550 Seiten starke Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz im dritten Monat nach der Veröffentlichung in Kraft setzen. Für die Tierhalter kommen damit entscheidende Änderungen hinzu, die erstmal mit anderen neuen Rechtssetzungen (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) bzw. Initiativen zur Nutztierstrategie der sogenannten Borchert-Kommission koordiniert werden müssen. Die von der Fachwelt beschriebenen bzw. längst bekannten Zielkonflikte zwischen Tierschutz und Umweltschutz wurden im Entwurf TA Luft wider Erwarten nicht berücksichtigt. In einer Entschließung des Bundesrates wurde die Bundesregierung gebeten, die Kriterien für Tierhaltungsverfahren mit denen des geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichens zu harmonisieren. Sie soll weiterhin Sorge tragen, damit für Tierhaltungsbetriebe und Vollzugsbehörden vollziehbare Regelungen geschaffen werden, die den gewünschten Umbau zu tierwohlgerechten Ställen befördern, ließ aber offen, wie das technologisch bzw. im Vollzug umzusetzen sei. Relevante Änderungen im Vergleich zu früheren Entwürfen bzw. der Kabinettsfassung 12/2020 betreffen insbesondere die Schutz- und Vorsorgeanforderungen. Sie sind nachfolgend dargestellt.