IGS Aktuelles

Vom 11.03. – 15.03.2024 führt das TLLLR in der Fachschule Stadtroda einen Lehrgang zur Erlangung der Besamungserlaubnis Schwein (Eigenbestandsbesamerlehrgang Schwein) durch.
An diesem Lehrgang kann teilnehmen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutsch in Wort und Schrift beherrscht und

  • die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Tierhaltung bestanden hat, oder
  • eine vergleichbare Ausbildung und eine mindestens halbjährige landwirtschaftliche Betriebspraxis hat, oder
  • ein mindestens sechsmonatiges Praktikum in einer Besamungsstation abgeleistet hat oder
  • eine mindestens vierjährige Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung ausgeübt hat.


Der Lehrgang beinhaltet eine praktische Prüfung und ein Prüfungsgespräch als Voraussetzung für die Erteilung der Eigenbestandsbesamungserlaubnis (Zertifikat).
Lehrgangskosten: 197,00 Euro + 25,00 Euro für Zertifikat
Anmeldung bis spätestens 04.03.2024 per email: Katrin.Rau@tlllr.thueringen.de

Der Thüringer Landtag hat auf Wirken der CDU-Fraktion innerhalb der Haushaltsverhandlungen in seiner 125. Sitzung am 20. Dezember 2023 die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Entwurf zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (ThürTierNebG) vorzulegen, mit dem die Beteiligung des Landes zu einem Drittel an den Kosten der Tierkörperbeseitigung festgeschrieben wird. Dazu stellt der Landtag im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von drei Millionen Euro bereit, wie in dem Beschluss veröffentlicht wurde.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 24.1.2024 in den Landtag eingebracht.

Der Schweinewirtschaftsverband Sachsen-Anhalt e.V. weist auf die Einhaltung der Abgabefrist eines Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum in der Sauenhaltung hinweisen. Durch das in Kraft treten der 7. Änderung der Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutztV) zum 09.02.2021, sind sauenhaltende Betriebe dazu verpflichtet innerhalb einer Frist von 3 Jahren, demnach bis zum 09.02.2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum des Stalles vorzulegen oder anderenfalls den verbindlichen Ausstieg der Sauenhaltung bis spätestens zum 09.02.2026 beim zuständigen Veterinäramt bekanntzugeben.
Es besteht die Gefahr, dass sofern kein Betriebs- und Umbaukonzept fristgerecht eingereicht wird, ab 10.02.2024 die aktuellen Haltungsvorgaben für Sauen im Deckzentrum einzuhalten sind.

Nähere Informationen zur Erstellung eines Betriebs- und Umbaukonzeptes sowie erforderliche Formulare finden Sie auf der Website des FLI und im beigefügten Rundschreiben.

Der Schweinewirtschaftsverband Sachsen-Anhalt e.V. weist auf die Einhaltung der Abgabefrist eines Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum in der Sauenhaltung hinweisen. Durch das in Kraft treten der 7. Änderung der Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutztV) zum 09.02.2021, sind sauenhaltende Betriebe dazu verpflichtet innerhalb einer Frist von 3 Jahren, demnach bis zum 09.02.2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum des Stalles vorzulegen oder anderenfalls den verbindlichen Ausstieg der Sauenhaltung bis spätestens zum 09.02.2026 beim zuständigen Veterinäramt bekanntzugeben.
Es besteht die Gefahr, dass sofern kein Betriebs- und Umbaukonzept fristgerecht eingereicht wird, ab 10.02.2024 die aktuellen Haltungsvorgaben für Sauen im Deckzentrum einzuhalten sind.

Nähere Informationen zur Erstellung eines Betriebs- und Umbaukonzeptes sowie erforderliche Formulare finden Sie auf der Website des FLI und im beigefügten Rundschreiben.

Umfrage Ferkelkastration
© Hochschule Bernburg - Susann Fröhlich

Im Rahmen einer anzufertigenden Bachelorarbeit zum Thema Alternative Verfahren zur chirurgischen Ferkelkastration - Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit unter aktuellen Vermarktungsbedingungen bittet Susann Fröhlich, Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg, um die Teilnahme an einer Online-Umfrage.

Ziel der Bachelorarbeit ist es, nicht nur die Kosten darzustellen, sondern auch die einzelnen Verfahren bzw. Alternativen aus der Sicht der Anwender zu bewerten. Aus diesem Grund wird das Feedback von Betriebsleitern benötigt, die mit den verschiedenen Kastrationsverfahren bzw. deren Alternativen, welche derzeit in Deutschland angewendet werden, arbeiten. Mit der Online-Umfrage werden die Erfahrungen und Hinweise bei der Anwendung der Verfahren erkundet.

Susann Fröhlich hofft auf die Unterstützung möglichst vieler Praktiker und bittet darum, sich einige Minuten Zeit zu nehmen und die Umfrage online zu beantworten.

Hier der Link zur Umfrage.

Sollten sich Fragen ergeben, wenden Sie sich gern an die IGS Thüringen e.V.., wir leiten Ihre Fragen direkt an Susann Fröhlich weiter.

Weiterbildungsveranstaltung 2024
© TLLLR, 2024

Am 6.März 2024 findet in der Aula der Fachschule für Agrarwirtschaft Friedrich Gottlob Schulze, Am Burgblick 23 in 07646 Stadtroda die nächste Weiterbildungsveranstaltung zum Thema Tiergesundheit/Tierwohl - jeder Mitarbeiter zählt statt. Das Seminar, das sich in erster Linie an Mitarbeiter in Schweine haltenden Betrieben richtet, wird von TLLLR, Netzwerk Focus Tierwohl, IGS Thüringen und Landvolkbildung ausgerichtet. Durch ihre motivierte sowie sach- und fachgerechte Betreuung haben die Mitarbeiter der Betriebe einen großen Einfluss auf das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit unserer Tiere. Dabei müssen alle Haltungsabschnitte und Arbeitsprozesse berücksichtigt werden.

In diesem Jahr werden der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Schweinehaltung, Impfung gegen Ebergeruch und Sortierschleusen thematisiert.

Verbindliche Anmeldungen mit Name und Geburtsdatum für die Präsenzteilnahme sind bis 01.03.2024 bzw. für die Online-Teilnahme bis 05.03.2024 (zusätzlich Angabe der e-Mail-Adresse) sind über die Landvolkbildung, Frau Grau bzw. das TLLLR, Frau Kallenbach bzw. das Anmeldeformular möglich.

Das Seminar wird vom BMEL gefördert und ist kostenfrei. Die Teilnahme wird zertifiziert.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) informierte, dass für das T(h)ür Tierwohl-Förderprogramm im Dezember 2023 nochmals 3,6 Millionen Euro für Tierwohlställe in 35 Agrarbetrieben bewilligt wurden. Die Thüringer Landesregierung fördert so zusätzliche Mehrkosten für Agrarbetriebe, damit diese verlässliche Investitionsentscheidungen für Stallumbauten mit mehr Platz und besseren Haltungsbedingungen treffen können und Planungssicherheit beim tierwohlgerechten Stallumbau haben.

Nach Angaben des TMIL wurden seit 2021 mit dem Förderprogramm bereits 4,34 Mio. Euro für den Rindersektor und 20,26 Mio. Euro für den Schweinesektor durch die Agrarförderzentren des TLLLR bewilligt, von denen bis Ende 2024 rund 43.000 Rinder und 397.000 Schweine profitieren.

Gingko Blatt
© SM

Tief bewegt hat uns alle die Nachricht über den plötzlichen Tod von Heike Knorre, geb. Hirsch.
Völlig unerwartet wurde Heike am 30.12.23 aus dem Leben gerissen.

Wir alle ahnen, wie groß die Lücke ist und dass es unendlich schwer für die Familie ist, ohne Heike wieder ins Gleichgewicht des Lebens zu kommen.
Wir versichern ihrem Mann und den beiden Kindern unser aufrichtiges und tief empfundenes Mitgefühl.

Du bist nicht mehr dort, wo du warst. - Aber du bist überall, wo wir sind.
Victor Hugo
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© Strohschweine GmbH

Seit gut drei Wochen stehen die ersten Schweine im umgebauten Stall in Sundhausen im Unstrut-Hainich-Kreis, auf Stroh und mit einem höherem Platzangebot als bisher. Wie die Thüringer Allgemeine berichtete, kostete der Umbau zu der Haltungsform, wie sie sich der Verbraucher als besonders tiergerecht vorstellt, der Strohschweine GmbH eine große Stange Geld: Rund zwei Millionen Euro sind inzwischen in den Umbau der Anlage geflossen, um damit für die Kunden eine hohe Qualität bei ihren Thüringer Spezialitäten wie Knack- und Bratwurst zu sichern.

Die Strohschweine GmbH Sundhausen ist Teil des Firmenverbundes der Agrargenossenschaft Kirchheilingen, zu dem auch eine Landfleischerei, bekannt auch unter "Knackwurstprofi", gehört.

Die freie Abferkelung der Sauen in großen, sehr geräumigen Freilaufbuchten und eine längere Säugezeit für die Ferkel gehören neben der veränderten Haltung zu den wesentlichsten Veränderungen zum bisherigen System. Auch wird ein Teil der Schweine zukünftig deutlich länger und schwerer gemästet als üblich.

Wenn wir die teurere Produktion auch zum Kunden bringen können und die Fleisch- und Wursterzeugnisse in Strohschweine-Qualität in unseren zwölf Thüringer Filialen letztlich auch gekauft werden, haben wir alles richtig gemacht, hofft Geschäftsführerin Dr. Britta Becke.

Rund 250 Biogasanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben sind ein wichtiger Bestandteil des erneubaren Energien-Mixes in Thüringen. Nach Angaben des TLLLR werden als Substrate vorrangig Wirtschaftsdünger und nur im begrenzten Maße nachwachsende Rohstoffe (ca. 40 Tsd. ha) eingesetzt.

Mitte Dezember wurde für eine weitere Biogasanlage im Unstrut-Hainich-Kreis vom Bad Langensalzaer Stadrat einstimmig der Bebauungsplan beschlossen und so der Weg für das Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geebnet. Wie die Thüringer Allgemeine bereits Anfang Dezember berichtete, soll die geplante Anlage am Ascharaer Kreuz entstehen. Der Langensalzaer Stadtrat würdigte in seiner Sitzung am 12. Dezember die sehr ausführliche Vorstellung des Bauvorhabens im Bauausschuss durch die Betreiber. Für die seit 2011 in Thüringen tätige Familie Detert aus Westfalen, die 2020 die Schweinezuchtanlage in Aschara und die Mastanlage in Wiegleben übernommen hatte, gehören Biogas- sowie Photovoltaik-Anlagen schon länger zu den Geschäftsfeldern der Deterts. Aus Mist und Gülle, die aus der Tierhaltung stammen, sollen zukünftig pro Stunde bis zu 500 Kubikmeter aufbereitetes Biogas ins Erdgasnetz eingespeist werden. Damit kann zukünftig, wenn alle weiteren Hürden genommen sind, durch den Ersatz von fossilem Gas ein wesentlicher Beitrag für eine umweltfreundliche und nachhaltige Energieversorgung der Region geleistet werden.