IGS Aktuelles

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie lädt ein zu Fachveranstaltungen im März :

Beide Veranstaltungen finden in der Lehrwerkstatt Technik der Innenwirtschaft (Geb. 55), Am Park 3, 04886 Arzberg statt. Um Anmeldung wird gebeten.

Einladung 240228
© Netzwerk Fokus Tierwohl

Mit Inkrafttreten der neuen TA Luft 2021 sind Vorgaben in Bezug auf die nährstoffangepasste Fütterung im Bereich der Geflügel- und Schweineernährung verankert, um Emissionen nachhaltig zu reduzieren. Es gilt, die maximalen Nährstoffausscheidungen bei Schweinen und Gefl ügel für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) beim jeweiligen Produktionsverfahren einzuhalten bzw. nachzuweisen. Die Daten für die bedarfsangepasste Fütterung sind für Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen (sogenannte E-Anlagen), einmal jährlich bis Ende März des Folgejahres der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorzulegen. Für das Jahr 2023 sind diese Daten erstmalig spätestens bis 31.03.2024 einzureichen. Für immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen, die mit G und V gekennzeichnet sind, ist die Einhaltung spätestens ab dem 01.12.2024 sicherzustellen und bei Bedarf der Immissionsschutzbehörde vorzulegen.
Zum Nachweis der in der TA Luft festgelegten Nährstoffwerte ist entsprechend Anhang 10 eine Dokumentation und Massenbilanzierung vorzunehmen. Ein hilfreiches Berechnungs-Tool ist das Stallbilanzierungsprogramm Stallbilanz (Schwein/Geflügel) zur Plausibilisierung der Best Verfügbaren Technik (BVT) von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL, Grub). In Thüringen ist dieses Programm als Nachweis anerkannt. Damit die Praktiker das Programm kennenlernen und auch optimal nutzen können, findet am 28.02.2024 in der Zeit von 10:00 bis 11:15 Uhr eine Online-Veranstaltung im Rahmen vom Projekt Netzwerk Fokus Tierwohl statt.
Die Anmeldung ist bis zum 26.02.2024 über den Link bzw. per e-Mail möglich.
Am 27.02.2024 werden die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung versandt.

Das Seminar wird vom BMEL gefördert und ist kostenfrei.

240228 EinladungFachdialogSchwein
© German Genetics

German Genetics lädt am 28.2.24 zum nächsten Fachdialog Schwein ein.

Anmeldung sind unter diesem Link möglich.

Am 1. Februar 2024 ist die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft getreten. Dies betrifft auch alle Direktvermarkter!

D.h. die Verkaufsstellen sind verpflichtet, zu kennzeichnen, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch.

Nach einem Video des BMEL, veröffentlicht auf der Website müssen ab heute beim Verkauf von nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch Angaben dazu erfolgen, in welchem Land das Tier, von dem das Schweinefleisch usw. stammt, aufgezogen und geschlachtet wurde. Wenn beides in Deutschland erfolgte, kann als Ursprungsland Deutschland angegeben werden.

Vom 11.03. – 15.03.2024 führt das TLLLR in der Fachschule Stadtroda einen Lehrgang zur Erlangung der Besamungserlaubnis Schwein (Eigenbestandsbesamerlehrgang Schwein) durch.
An diesem Lehrgang kann teilnehmen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutsch in Wort und Schrift beherrscht und

  • die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Tierhaltung bestanden hat, oder
  • eine vergleichbare Ausbildung und eine mindestens halbjährige landwirtschaftliche Betriebspraxis hat, oder
  • ein mindestens sechsmonatiges Praktikum in einer Besamungsstation abgeleistet hat oder
  • eine mindestens vierjährige Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung ausgeübt hat.


Der Lehrgang beinhaltet eine praktische Prüfung und ein Prüfungsgespräch als Voraussetzung für die Erteilung der Eigenbestandsbesamungserlaubnis (Zertifikat).
Lehrgangskosten: 197,00 Euro + 25,00 Euro für Zertifikat
Anmeldung bis spätestens 04.03.2024 per email: Katrin.Rau@tlllr.thueringen.de

Der Thüringer Landtag hat auf Wirken der CDU-Fraktion innerhalb der Haushaltsverhandlungen in seiner 125. Sitzung am 20. Dezember 2023 die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Entwurf zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (ThürTierNebG) vorzulegen, mit dem die Beteiligung des Landes zu einem Drittel an den Kosten der Tierkörperbeseitigung festgeschrieben wird. Dazu stellt der Landtag im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von drei Millionen Euro bereit, wie in dem Beschluss veröffentlicht wurde.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 24.1.2024 in den Landtag eingebracht.

Der Schweinewirtschaftsverband Sachsen-Anhalt e.V. weist auf die Einhaltung der Abgabefrist eines Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum in der Sauenhaltung hinweisen. Durch das in Kraft treten der 7. Änderung der Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutztV) zum 09.02.2021, sind sauenhaltende Betriebe dazu verpflichtet innerhalb einer Frist von 3 Jahren, demnach bis zum 09.02.2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum des Stalles vorzulegen oder anderenfalls den verbindlichen Ausstieg der Sauenhaltung bis spätestens zum 09.02.2026 beim zuständigen Veterinäramt bekanntzugeben.
Es besteht die Gefahr, dass sofern kein Betriebs- und Umbaukonzept fristgerecht eingereicht wird, ab 10.02.2024 die aktuellen Haltungsvorgaben für Sauen im Deckzentrum einzuhalten sind.

Nähere Informationen zur Erstellung eines Betriebs- und Umbaukonzeptes sowie erforderliche Formulare finden Sie auf der Website des FLI und im beigefügten Rundschreiben.

Der Schweinewirtschaftsverband Sachsen-Anhalt e.V. weist auf die Einhaltung der Abgabefrist eines Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum in der Sauenhaltung hinweisen. Durch das in Kraft treten der 7. Änderung der Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutztV) zum 09.02.2021, sind sauenhaltende Betriebe dazu verpflichtet innerhalb einer Frist von 3 Jahren, demnach bis zum 09.02.2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum des Stalles vorzulegen oder anderenfalls den verbindlichen Ausstieg der Sauenhaltung bis spätestens zum 09.02.2026 beim zuständigen Veterinäramt bekanntzugeben.
Es besteht die Gefahr, dass sofern kein Betriebs- und Umbaukonzept fristgerecht eingereicht wird, ab 10.02.2024 die aktuellen Haltungsvorgaben für Sauen im Deckzentrum einzuhalten sind.

Nähere Informationen zur Erstellung eines Betriebs- und Umbaukonzeptes sowie erforderliche Formulare finden Sie auf der Website des FLI und im beigefügten Rundschreiben.

Umfrage Ferkelkastration
© Hochschule Bernburg - Susann Fröhlich

Im Rahmen einer anzufertigenden Bachelorarbeit zum Thema Alternative Verfahren zur chirurgischen Ferkelkastration - Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit unter aktuellen Vermarktungsbedingungen bittet Susann Fröhlich, Studentin der Hochschule Anhalt in Bernburg, um die Teilnahme an einer Online-Umfrage.

Ziel der Bachelorarbeit ist es, nicht nur die Kosten darzustellen, sondern auch die einzelnen Verfahren bzw. Alternativen aus der Sicht der Anwender zu bewerten. Aus diesem Grund wird das Feedback von Betriebsleitern benötigt, die mit den verschiedenen Kastrationsverfahren bzw. deren Alternativen, welche derzeit in Deutschland angewendet werden, arbeiten. Mit der Online-Umfrage werden die Erfahrungen und Hinweise bei der Anwendung der Verfahren erkundet.

Susann Fröhlich hofft auf die Unterstützung möglichst vieler Praktiker und bittet darum, sich einige Minuten Zeit zu nehmen und die Umfrage online zu beantworten.

Hier der Link zur Umfrage.

Sollten sich Fragen ergeben, wenden Sie sich gern an die IGS Thüringen e.V.., wir leiten Ihre Fragen direkt an Susann Fröhlich weiter.

Weiterbildungsveranstaltung 2024
© TLLLR, 2024

Am 6.März 2024 findet in der Aula der Fachschule für Agrarwirtschaft Friedrich Gottlob Schulze, Am Burgblick 23 in 07646 Stadtroda die nächste Weiterbildungsveranstaltung zum Thema Tiergesundheit/Tierwohl - jeder Mitarbeiter zählt statt. Das Seminar, das sich in erster Linie an Mitarbeiter in Schweine haltenden Betrieben richtet, wird von TLLLR, Netzwerk Focus Tierwohl, IGS Thüringen und Landvolkbildung ausgerichtet. Durch ihre motivierte sowie sach- und fachgerechte Betreuung haben die Mitarbeiter der Betriebe einen großen Einfluss auf das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit unserer Tiere. Dabei müssen alle Haltungsabschnitte und Arbeitsprozesse berücksichtigt werden.

In diesem Jahr werden der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Schweinehaltung, Impfung gegen Ebergeruch und Sortierschleusen thematisiert.

Verbindliche Anmeldungen mit Name und Geburtsdatum für die Präsenzteilnahme sind bis 01.03.2024 bzw. für die Online-Teilnahme bis 05.03.2024 (zusätzlich Angabe der e-Mail-Adresse) sind über die Landvolkbildung, Frau Grau bzw. das TLLLR, Frau Kallenbach bzw. das Anmeldeformular möglich.

Das Seminar wird vom BMEL gefördert und ist kostenfrei. Die Teilnahme wird zertifiziert.