IGS Aktuelles

MDR Thüringen während der Anhörung des Agrarausschusses in unserm Mitgliedsbetrieb
© IGS Thüringen e.V.

Thüringer Schweinehalter wollen weiter Schweine in Thüringen halten, entsprechend den Wünschen der Verbraucher nach mehr Tierwohl und mit höheren Platzangeboten zukunftsfähig aber gleichzeitig auch wirtschaftlich. Das war die Hauptbotschaft, die während der öffentlichen Anhörung vor dem Agrarausschuss von Vertretern der IGS Thüringen und TBV an die Ausschussmitgleider mitgegeben wurde.

Auch der MDR Thüringen berichtete aktuell, u.a. auch mit einem Redebeitrag über die Ausschusssitzung in der, nach Worten einer Abgeordneten modernen und hervorragenden Anlage. Neben der Betriebsleiterin kamen auch Babette Pfefferlein, Bündnis90/Die Grünen Erfurt, und Ministerin Karawanskij zu Wort.

Ausschussmitglieder während der Beratung am 31.8.23 im Stall
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Die Mitglieder des Thüringer Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (ALF) haben sich bereits zum zweiten Mal in 2023 mit der Zukunft der Schweinehaltung in Thüringen befasst: Am 31. August nutzten sie eine auswärtige Ausschusssitzung, um ein mündliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Neben IGS Thüringen e.V. und TBV e.V., die als Sachverständige eingeladen waren, nahm auch Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij an der Ausschusssitzung teil.
Der Schwerpunkt lag dabei darauf, den Abgeordneten die drängendsten Probleme der Schweinehalter an einem Praxisbeispiel zu verdeutlichen. Aus diesem Grund wurde das mündliche Anhörungsverfahren mit einer Besichtigung der Tierproduktion Alkersleben GmbH, einem Mitgliedsbetrieb von IGS und TBV, verbunden. Mit einer gemeinsamen Stellungnahme hatten sich IGS und TBV bereits im Vorfeld zu ausgewählten Themen positioniert und Lösungsvorschläge zur Diskussion gestellt. Insbesondere wurden dabei die im Dezember 2022 und Mai 2023 geänderten Ausführungshinweise der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (und dem geforderten größeren Wendekreis für Sauen in Abferkelbuchten), das Bundesförderprogramm, die TA-Luft sowie das erst kürzlich in Kraft getretene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz angesprochen.
Nach der letzten Bestandserhebung vom Mai 2023 werden im Freistaat aktuell mit 617.300 Schweinen (TLS, 2023) nur noch 80% der Tiere gehalten, die vor 20 Jahren in Thüringer Ställen standen. Im Bratwurstland Thüringen liegt der Selbstversorgungsgrad mit regionalen Schweinefleischprodukten aktuell bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von 40,2 kg bei 69%. Die vielfältigen Herausforderungen stellen die Zukunft der konventionellen Schweinehalter im Freistaat und in Deutschland grundsätzlich in Frage.
Wir wollen weiter Schweine in Thüringen halten, entsprechend den Wünschen der Verbraucher nach mehr Tierwohl und mit höheren Platzangeboten zukunftsfähig aber gleichzeitig auch wirtschaftlich. Dafür brauchen wir verlässliche politische Weichenstellungen. Um diese vorzubereiten bzw. umzusetzen, benötigen wir ihre Unterstützung, so Betriebsleiterin Melanie Große Vorspohl bei der Begrüßung der mehr als 25 Besucher umfassenden Gruppe von Landespolitikern aller Parteien und Ministerin Karawanskij.

Im Rahmen des Projektes Nationales Wissensnetzwerk Kupierverzicht findet am 26.09.2023 um 14:00 Uhr ein weiteres Netzwerktreffen der Gruppe Berlin/Brandenburg/Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen statt. Das Online-Treffen via ZOOM richtet sich speziell an Berater und Tierärzte und dauert ca. 2,5 Stunden.

Auf dem Programm (siehe Anhang) stehen die Einsatzmöglichkeiten KI-gesteuerter Systeme, sowie ein Erfahrungsbericht zu Tiergesundheit und Kupierverzicht in Schweden.

Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt unter www.ringelschwanz.info/termine.html .

Die Teilnahme an dem Web-Seminar wird entsprechend bescheinigt. Die Anerkennung von ATF-Stunden für Tierärzte wurde vom Veranstalter beantragt.

Schweinehalter können auf Basis der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie T(h)ür Tierwohl vom 30. August bis zum 30. September 2023 einen Antrag zur Teilnahme stellen.

Mit diesem Förderprogramm können Sauenhaltern, Ferkelaufzüchtern und Schweinemästern verfahrensbedingte laufende Mehrkosten ausgeglichen werden, die für die Einführung und Etablierung tiergerechter Haltungsverfahren entstehen. Die zu erfüllenden Anforderungen wurden in drei Förderstufen definiert, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinausgehen. Dazu zählen die vorfristige Umsetzung der TierSchNutztV in der Sauenhaltung im Abferkel- und Deckbereich, mehr Platz, Buchtenstrukturelemente sowie Außenklima und sogar Auslaufmöglichkeiten in der höchsten Tierwohlförderstufe.

Für erstmalige Antragstellende beginnt der Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren am 1. Januar 2024. Die Einreichung des Antrages kann ausschließlich online über das Antragsportal PORTIA erfolgen.

Nach der Anmeldung navigieren Sie bitte zur Abteilung Tierwohl. Darin befinden sich alle Anträge. Neu sind in diesem Jahr die Änderungsanträge für die bereits bestehenden Verpflichtungen.

Anmeldeverfahren in PORTIA
Vor Ihrer ersten Anmeldung in PORTIA ist es erforderlich, sich im Thüringer Servicekonto (TSK) mit der hohen Vertrauensstufe zu registrieren, falls Sie dies nicht bereits getan haben. Mithilfe der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises können Sie zweifelsfrei nachweisen, dass Sie berechtigt sind, den Antrag für sich selbst oder Ihr Unternehmen einzureichen oder zu ändern.

Die Förderrichtlinie und den Förderkatalog zur Thüringer Tierwohlförderung finden Sie mit weiteren Unterlagen auf der Homepage des TMIL.

Mit der Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Januar 2021 wurden die Anforderungen für die Haltung von Sauen im Deckzentrum geändert. Demnach ist jeder Sau vom Absetzen bis zur ersten Besamung ab dem 9. Februar 2029 mindestens 5 m² uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung zu stellen und die Tiere sind in der Gruppe zu halten. Weiterhin dürfen die Tiere dann nur noch während der Besamung, Behandlung und Rauschekontrolle kurzzeitig fixiert werden.

Entsprechend § 45 Absatz 11a TierSchNutztV ist wichtig, das notwendige Betriebs‐ und Umbaukonzept jetzt vorzubereiten, denn es muss den zuständigen bis zum 09.02.2024 im Original und unterschrieben dem zuständigen Veterinäramt vorgelegt werden. In Betriebs‐ und Umbaukonzept ist zu beschreiben, wie die Umsetzung auf dem Betrieb erfolgen soll. Bis Februar 2026 muss dann ein entsprechender Bauantrag gestellt werden, soweit zur Umsetzung des Umbaukonzepts nach Landesrecht eine Baugenehmigung erforderlich ist. Weitere Details zu den Übergangsvorschriften können den Ausführungshinweisen zur TierSchNutztV, S. 24 ff entnommen werden.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf Ausarbeitungen des Arbeitsgruppen innerhalb des Netzwerks Fokus Tierwohl hinweisen, die sich sowohl mit der Gruppenhaltung als auch der Buchtenstruktur widmen und wertvolle Hinweise geben.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat eine ausfüllbare Vorlage auf ihrer Homepage bereitgestellt.

Betriebe, die sich für die Aufgabe der Sauenhaltung entscheiden, müssen bis zum 9.Februar 2024 eine entsprechende Erklärung zur Aufgabe der Sauenhaltung gemäß § 45 Absatz 11 a TierSchNutztV mit dem Formblatt, das auf der Homepage des FLI veröffentlicht ist, an die zuständige Behörde abgeben. In diesem Fall ist die Sauenhaltung spätestens zum 9. Februar 2026 endgültig einzustellen.

 

Alle Personen, die für die Durchführung der Isofluranbetäubung mit geeigneten Narkosegeräten über einen Sachkundenachwies verfügen, müssen ihre Kenntnisse gemäß § 6 Absatz 6 der FerkBetSachkV regelmäßig auffrischen und aktualisieren. Die Fortbildung ist verpflichtend innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises zu absolvieren. Die mindestens zweistündige Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird, kann jeder Tierarzt oder Tierärztin durchführen. Technischen Teilaspekte, die Narkosegeräte betreffen, können auch von fachkundigen Nichttierärzten gelehrt werden.
Nach dem Erlass des TMASGFF vom 11. Juli 2023 sollte die Grundlage der Fortbildungsschulung die aktuelle Version der bundesweit abgestimmten Schulungsunterlagen des Isoflurannarkose Kompetenzzentrum verwendet werden. Die Teilnehmer erhalten einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsschulung.
Sachkundige Mitarbeiter Thüringer Betriebe können den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsschulung in zentralen Veranstaltungen in Stadtroda (am 13.9.23 bzw. 18.11.23), Erfurt (am 27.9.23) und Nordhausen (am 18.10.23) der Landvolkbildung Thüringen e.V. erlangen.
Die Tierärzte Wonsees bieten eine praxisnahe Lösung zur Schulung und Überprüfung der Mitarbeiter an, bei der Schulung und Überprüfung direkt im Betrieb stattfinden (Terminvereinbarungen sind unter info@tieraerzte-wonsees.de oder telefonisch unter 09274 909 9740 möglich). Auch diese Fortbildungskurse sind vom zuständigen Ministerium anerkannt.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bietet seit 2021 eine Tierwohlförderung in der Schweinehaltung an, mit der mehr Platz und Haltung auf Stroh in den Ställen finanziell unterstützt wird. Nach einer Medieninformation des TMIL werden bis Ende Juni insgesamt 1,2 Mio. Euro für 107 Tierhalter:innen für das erste Tierwohljahr 2022 ausgezahlt.

Für den Schweinehaltungsbereich wurde die Tierwohlförderung mit dem Förderprogramm "T(h)ür Tierwohl" Anfang 2023 nochmals erweitert. Nach Angaben des TMIL stehen bis 2027 hierfür insgesamt 30 Mio. Euro EU- und Landesmittel bereit.

Sauenhaltern, Ferkelaufzüchtern und Schweinemästern können verfahrensbedingte laufende Mehrkosten ausgeglichen werden, die für die Einführung und Etablierung tiergerechter Haltungsverfahren entstehen. Die zu erfüllenden Anforderungen wurden in drei Förderstufen definiert, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinausgehen. Dazu zählen die vorfristige Umsetzung der TierSchNutztV in der Sauenhaltung im Abferkel- und Deckbereich, mehr Platz, Buchtenstrukturelemente sowie Außenklima und sogar Auslaufmöglichkeiten in der höchsten Tierwohlförderstufe. Damit fördern wir bessere Haltungsbedingungen in der Nutztierhaltung und gezielt die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren mehr Wohlbefinden in den Ställen bieten, so Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij.
Die Förderung begann ab 2023 und wird mit einem Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren angeboten. Für knapp 50 Antragsteller aus dem Schweinebereich konnte eine Förderung von ca. 4 Mio Euro bewilligt werden. Die Auszahlung wird nach gründlicher Prüfung erstmalig im Juni 2024 erfolgen.

Von Ende August bis zum 30. September 2023 können auf Basis der Tierwohlförderrichtlinie T(h)ür Tierwohl wieder Anträge auf Bewilligung der Teilnahme an diesem Förderprogramm für den ab 1. Januar 2024 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gestellt werden.

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© TBV

Im Februar 2023 wandten sich IGS Thüringen, TBV Erfurt und BRS an die Bundes- und Landespolitiker: Es ist uns wichtig, dass Sie sich mit den Positionen und Forderungen des 2. Thüringer Schweinegipfels beschäftigen. Wir sind in größter Sorge: Unsicher ist die Art und Weise der künftigen Tierhaltung, unsicher ist die Zukunft ihrer Betriebe, unsicher ist auch die Zukunft der Fleischversorgung der Menschen in Deutschland. Der 2. Thüringer Schweinegipfel im Februar 2023 in Waltershausen mit mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat nach einem umfangreichen Vortragsprogramm und intensiven Beratungen einstimmig wichtige Beschlüsse gefasst.
Ziel war es, ins Gespräch zu kommen, um die Positionen der in der Politik Tätigen zu diesen wichtigen Zukunftsthemen zu erfahren.
Die im April bis Juni stattgefundenen sieben Gespräche mit Politikern des Land- und Bundestages bzw. der Thüringer Landwirtschaftsministerin Karawanskij zeugten von Empathie der Politiker für die Sorgen und Nöte der Schweinehalter. Die nachfolgenden kurzen Zusammenfassungen zeigen: Uns wurde aufmerksam zugehört, unsere Anliegen und unsere Probleme wurden verstanden. Insbesondere die Politiker von CDU und DIE LINKE sind gewillt, die Schweinehalter zu unterstützen. Ehrlich müssen wir aber auch resümieren: Es fällt schwer zu verstehen, warum die hauptverantwortlichen Politiker in Bonn keine Gesprächsbereitschaft zeigen und die Forderungen der Branche ignorieren.

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… fragte sich Miriam Haltmeier, Schauspielerin am Staatstheater Meiningen. Warum? Sie wollte in dem sehr bemerkenswerten Theaterstück "Alte Sorgen" die Rolle einer jungen Frau spielen, die in einem Schweinemastbetrieb arbeitet. Auch wenn die Tierhaltung in der Aufführung tatsächlich nur eine untergeordnete Rolle spielte, war die Frage der Darstellung doch spannend genug, mehr zu über diese Arbeit erfahren, um sie spielen zu können! Dafür besuchte sie gemeinsam mit dem Meininger Bürgermeister Fabian Giesder im Januar die Poels Schweinezucht GmbH in Südthüringen. Und mit den wenigen Sätzen, die sie als Tochter der Hauptperson Kathrin im Stück, einer Pflegerin in einem Altenheim, rüberbrachte, gelang ein Statement, das anerkennenswert ist! Keine Klischees zu bedienen, sondern klipp und klar zu sagen, wie Tierhaltung funktioniert. Ein Moment der Anerkennung und Wertschätzung auch für die Betriebsleitung und Mitarbeiter des schweinehaltenden Betriebes, die das Theaterstück besuchen konnten. Dramaturg Dr. Olaf Roth resümierte während der kurzen Einführung in das Stück, in dem er selbst das etwas provokante Nebeneinanderstellen von Altenpflege und Massentierhaltung thematisierte: Eigentlich ist der Tierhaltungsbetrieb viel besser organisiert und auch unter hygienischen Gesichtspunkten steht er viel besser da als die Altenpflege.

Sehr emotional und nachwirkend macht Alte Sorgen Mut für mehr Mitgefühl füreinander, auch über Berufssparten hinweg.

Am 16.03.23 findet von 18.00 Uhr bis ca. 20.30 Uhr durch das Tierärzteteam der vivet Schweinegesundheit GmbH eine Fortbildungsveranstaltung für Schweinehalter zur Impfung gegen den Ebergeruch zur Verbesserung von Tierwohl und Ökonomie statt.

In dem Seminar, das auch online über Microsoft Teams angeboten wird, werden ein Schweinehalter, ein Fachberater der Firma Zoetis und ein Vertreter aus der Schlachtindustrie zum Thema informieren.


Die Teilnahme an dieser Veranstaltung wird mit 2 ITW-Stunden anerkannt.

Anmeldungen werden bis zum 15.03.2023 per e-mail an info@vivet-schweine.de oder telefonisch: 02942/9789920 erbeten.