IGS Aktuelles

Am 27.09.2023 fand im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eine erste Informationsveranstaltung zur Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab dem Jahr 2024 statt.

Nach Aussagen des Ministeriums steht auch ab dem Jahr 2024 für Investitionen in die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse das Programm ILU mit seinen vier Programmteilen (Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Kleine Investitionen, Ökoinvest und Diversifizierung) und einer durchschnittlichen jährlichen Mittelhöhe von 11 Mio. € bereit. Gefördert wird auch die Schaffung weiterer Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft. Neu ist u.a., dass Junglandwirte (Existenzgründer) einen Bonus erhalten können. Auch die förderfähigen spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz, wie emissionsmindernde Maßnahmen beim Stallbau (Abluftreinigungsanlagen, Stallböden zur Emmissionsminderung u.a.) dürften für Schweineproduzenten interessant sein.

Einen ersten Überblick zu den allgemeinen Eckwerten der Förderkonditionen und den Zuwendungsvoraussetzungen bietet der beigefügte Vortrag des TMIL (vorbehaltlich von Änderungen).

Die Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinien ist für das 4. Quartal 2023 und der Antragsstart für den 31.01.2024 geplant. Bewilligungsstelle und Ansprechpartner ist weiterhin die Thüringer Aufbaubank.

Wir weisen nochmals auf die 4 Veranstaltungstermine in verschiedenen Regionen Thüringens hin, bei welchen die Thüringer Aufbaubank (TAB) über die Förderung ab 2024 informiert. Geplant ist eine Auftaktveranstaltung und drei weitere Veranstaltungen in den einzelnen Regionen.

Über die folgenden Anmeldelinks können Sie sich direkt für eine Veranstaltung anmelden: (Da die Teilnehmeranzahl für jeden Veranstaltungstermin begrenzt ist, bittet die TAB um eine frühzeitige Anmeldung.)

Da die Teilnehmeranzahl für jeden Veranstaltungstermin begrenzt ist, bittet die TAB um eine frühzeitige Anmeldung.

 

Nie waren die Herausforderungen für die Schweinehaltung so groß wie heute. Es gilt, die Zeichen der Zeit zu erkennen, um sich zukunftssicher aufzustellen.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) sowie das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) laden in Zusammenarbeit mit der Erzeugergemeinschaft Schwein Altmark e.G. und dem Netzwerk Fokus Tierwohl am 7. November zum Mitteldeutschen Schweinetag Zukunftsfähige Schweinehaltung ein. Die Veranstaltung findet im H+-Hotel (Hansaplatz 1, 06188 Halle-Peißen) statt.

Für die Teilnahme ist eine elektronische Anmeldung über das Anmeldeportal der LLG notwendig. Es besteht auch die Möglichkeit, den Mitteldeutschen Schweinetag via Stream im Internet zu verfolgen, dafür ist ebenso eine elektronische Anmeldung erforderlich.

Die Vortragsveranstaltung richtet sich an Schweinehalter, Hoftierärzte, Berater, Industrievertreter und Multiplikatoren. Am Vorabend der Veranstaltung (6. November 2023) findet ab 18:00 Uhr eine Diskussionsrunde im Tagungshotel zum Thema Perspektiven und Grenzen der Schweinezucht zur Lösung der Zukunftsthemen statt.

Gut besuchte "Bauernschätze"-Roadshow am 29. August in Südthüringen
© IGS Thüringen e.V.

Mut und Zuversicht gehören dazu, sich in unsicheren Zeiten für neue Wege zu entscheiden. Beides hat die Poels GmbH, unser Mitgliedsbetrieb aus Südthüringen, der bereits 2021 anfing, sich Gedanken über die Zukunft der eigenen Schweinemast zu machen. Wie lässt sich ein vollklimatisierter Stall zu einem Außenklimastall umbauen? Kann das funktionieren? Die Anstrengungen haben sich gelohnt: Ab Ende September 2023 ist der Mastbetrieb zertifizierter Lieferant für das EDEKA-Bauernschätze-Programm. Regionalität und Tierwohl ist der Anspruch, dem sich das LEH-Unternehmen stellt.

Kleine regionale Läden werden die Verbraucher mit frischem Schweinefleisch versorgen, das zertifiziert nach den Richtlinien der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH in der Haltungsform 3 erzeugt wurde.

Bereits am 29. August 2023 konnten sich auch die selbstständigen EDEKA-Kaufleute und Marktleiter aus Thüringen, Sachsen und Franken einen Eindruck über die Haltung der Mastschweine vor Ort verschaffen und ihre vielen Fragen loswerden. Für die meisten war es das erste Mal, einen Maststall mit einem solch hohen Gesundheitsstatus zu betreten. Erklärt von der Betriebsleiterin Melanie Große Vorspohl verstanden sie, warum es notwendig ist, die Ställe zu umzäunen und gegen unbefugtes Betreten zu schützen. Selbst Hunde, Katzen oder Singvögel könnten Krankheitserreger übertragen, die Behandlungen erfordern würden. So hat dann im Außenklimastall mit vollautomatischer Strohdusche und 40 % mehr Platz auch das Windschutznetz im Außenbereich zusätzliche Schutzfunktionen. Dass Schweine, wenn sie können, auch lieber einen Toilettenbereich nutzen, als ihre Liegeflächen zu verkoten, überraschte auch die Betriebsmannschaft. Sie sind froh, sich für diese neue Haltung entschieden zu haben und liefern zukünftig wöchentlich 400 Tiere an den nur 27 km entfernten Thüringer Schlachthof in Schmalkalden. Der große Mastbetrieb kann die gewünschten gleichmäßigen Lieferungen absichern und hat sich dafür auch über mehrere Jahre vertraglich gebunden. Nun bleibt vor allem zu wünschen, dass auch die Verbraucher, die bei EDEKA an der Frischfleischtheke einkaufen, rege die bis zum Stall nachvollziehbaren Fleischteilstücke einkaufen.

 

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) lädt gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu einem Rückblick auf erfolgreich geförderte Projekte und einen Ausblick auf die neue Förderperiode ein.

Um möglichst viele Landwirtschaftsbetriebe, Beratungsunternehmen, Dienstleister usw. zu erreichen, werden mehrere Veranstaltungstermine in verschiedenen Regionen Thüringens angeboten.

Für die jeweils eintägigen Veranstaltungen ist vormittags ein theoretischer Teil mit Informationen zum bisherigen Förderverfahren und einem Ausblick auf die neue Förderperiode geplant. Nachmittags wird am jeweiligen Standort eine Betriebsbesichtigung mit Vorstellung der geförderten Investitionen stattfinden. Geplant ist eine Auftaktveranstaltung und drei weitere Veranstaltungen in den einzelnen Regionen.

Über die folgenden Anmeldelinks können Sie sich direkt für eine Veranstaltung anmelden:

Da die Teilnehmeranzahl für jeden Veranstaltungstermin begrenzt ist, bittet die TAB um eine frühzeitige Anmeldung.

MDR Thüringen während der Anhörung des Agrarausschusses in unserm Mitgliedsbetrieb
© IGS Thüringen e.V.

Thüringer Schweinehalter wollen weiter Schweine in Thüringen halten, entsprechend den Wünschen der Verbraucher nach mehr Tierwohl und mit höheren Platzangeboten zukunftsfähig aber gleichzeitig auch wirtschaftlich. Das war die Hauptbotschaft, die während der öffentlichen Anhörung vor dem Agrarausschuss von Vertretern der IGS Thüringen und TBV an die Ausschussmitgleider mitgegeben wurde.

Auch der MDR Thüringen berichtete aktuell, u.a. auch mit einem Redebeitrag über die Ausschusssitzung in der, nach Worten einer Abgeordneten modernen und hervorragenden Anlage. Neben der Betriebsleiterin kamen auch Babette Pfefferlein, Bündnis90/Die Grünen Erfurt, und Ministerin Karawanskij zu Wort.

Ausschussmitglieder während der Beratung am 31.8.23 im Stall
© IGS Thüringen e.V.

Die Mitglieder des Thüringer Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (ALF) haben sich bereits zum zweiten Mal in 2023 mit der Zukunft der Schweinehaltung in Thüringen befasst: Am 31. August nutzten sie eine auswärtige Ausschusssitzung, um ein mündliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Neben IGS Thüringen e.V. und TBV e.V., die als Sachverständige eingeladen waren, nahm auch Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij an der Ausschusssitzung teil.
Der Schwerpunkt lag dabei darauf, den Abgeordneten die drängendsten Probleme der Schweinehalter an einem Praxisbeispiel zu verdeutlichen. Aus diesem Grund wurde das mündliche Anhörungsverfahren mit einer Besichtigung der Tierproduktion Alkersleben GmbH, einem Mitgliedsbetrieb von IGS und TBV, verbunden. Mit einer gemeinsamen Stellungnahme hatten sich IGS und TBV bereits im Vorfeld zu ausgewählten Themen positioniert und Lösungsvorschläge zur Diskussion gestellt. Insbesondere wurden dabei die im Dezember 2022 und Mai 2023 geänderten Ausführungshinweise der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (und dem geforderten größeren Wendekreis für Sauen in Abferkelbuchten), das Bundesförderprogramm, die TA-Luft sowie das erst kürzlich in Kraft getretene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz angesprochen.
Nach der letzten Bestandserhebung vom Mai 2023 werden im Freistaat aktuell mit 617.300 Schweinen (TLS, 2023) nur noch 80% der Tiere gehalten, die vor 20 Jahren in Thüringer Ställen standen. Im Bratwurstland Thüringen liegt der Selbstversorgungsgrad mit regionalen Schweinefleischprodukten aktuell bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von 40,2 kg bei 69%. Die vielfältigen Herausforderungen stellen die Zukunft der konventionellen Schweinehalter im Freistaat und in Deutschland grundsätzlich in Frage.
Wir wollen weiter Schweine in Thüringen halten, entsprechend den Wünschen der Verbraucher nach mehr Tierwohl und mit höheren Platzangeboten zukunftsfähig aber gleichzeitig auch wirtschaftlich. Dafür brauchen wir verlässliche politische Weichenstellungen. Um diese vorzubereiten bzw. umzusetzen, benötigen wir ihre Unterstützung, so Betriebsleiterin Melanie Große Vorspohl bei der Begrüßung der mehr als 25 Besucher umfassenden Gruppe von Landespolitikern aller Parteien und Ministerin Karawanskij.

Im Rahmen des Projektes Nationales Wissensnetzwerk Kupierverzicht findet am 26.09.2023 um 14:00 Uhr ein weiteres Netzwerktreffen der Gruppe Berlin/Brandenburg/Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen statt. Das Online-Treffen via ZOOM richtet sich speziell an Berater und Tierärzte und dauert ca. 2,5 Stunden.

Auf dem Programm (siehe Anhang) stehen die Einsatzmöglichkeiten KI-gesteuerter Systeme, sowie ein Erfahrungsbericht zu Tiergesundheit und Kupierverzicht in Schweden.

Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt unter www.ringelschwanz.info/termine.html .

Die Teilnahme an dem Web-Seminar wird entsprechend bescheinigt. Die Anerkennung von ATF-Stunden für Tierärzte wurde vom Veranstalter beantragt.

Schweinehalter können auf Basis der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie T(h)ür Tierwohl vom 30. August bis zum 30. September 2023 einen Antrag zur Teilnahme stellen.

Mit diesem Förderprogramm können Sauenhaltern, Ferkelaufzüchtern und Schweinemästern verfahrensbedingte laufende Mehrkosten ausgeglichen werden, die für die Einführung und Etablierung tiergerechter Haltungsverfahren entstehen. Die zu erfüllenden Anforderungen wurden in drei Förderstufen definiert, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinausgehen. Dazu zählen die vorfristige Umsetzung der TierSchNutztV in der Sauenhaltung im Abferkel- und Deckbereich, mehr Platz, Buchtenstrukturelemente sowie Außenklima und sogar Auslaufmöglichkeiten in der höchsten Tierwohlförderstufe.

Für erstmalige Antragstellende beginnt der Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren am 1. Januar 2024. Die Einreichung des Antrages kann ausschließlich online über das Antragsportal PORTIA erfolgen.

Nach der Anmeldung navigieren Sie bitte zur Abteilung Tierwohl. Darin befinden sich alle Anträge. Neu sind in diesem Jahr die Änderungsanträge für die bereits bestehenden Verpflichtungen.

Anmeldeverfahren in PORTIA
Vor Ihrer ersten Anmeldung in PORTIA ist es erforderlich, sich im Thüringer Servicekonto (TSK) mit der hohen Vertrauensstufe zu registrieren, falls Sie dies nicht bereits getan haben. Mithilfe der Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises können Sie zweifelsfrei nachweisen, dass Sie berechtigt sind, den Antrag für sich selbst oder Ihr Unternehmen einzureichen oder zu ändern.

Die Förderrichtlinie und den Förderkatalog zur Thüringer Tierwohlförderung finden Sie mit weiteren Unterlagen auf der Homepage des TMIL.

Mit der Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Januar 2021 wurden die Anforderungen für die Haltung von Sauen im Deckzentrum geändert. Demnach ist jeder Sau vom Absetzen bis zur ersten Besamung ab dem 9. Februar 2029 mindestens 5 m² uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung zu stellen und die Tiere sind in der Gruppe zu halten. Weiterhin dürfen die Tiere dann nur noch während der Besamung, Behandlung und Rauschekontrolle kurzzeitig fixiert werden.

Entsprechend § 45 Absatz 11a TierSchNutztV ist wichtig, das notwendige Betriebs‐ und Umbaukonzept jetzt vorzubereiten, denn es muss den zuständigen bis zum 09.02.2024 im Original und unterschrieben dem zuständigen Veterinäramt vorgelegt werden. In Betriebs‐ und Umbaukonzept ist zu beschreiben, wie die Umsetzung auf dem Betrieb erfolgen soll. Bis Februar 2026 muss dann ein entsprechender Bauantrag gestellt werden, soweit zur Umsetzung des Umbaukonzepts nach Landesrecht eine Baugenehmigung erforderlich ist. Weitere Details zu den Übergangsvorschriften können den Ausführungshinweisen zur TierSchNutztV, S. 24 ff entnommen werden.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf Ausarbeitungen des Arbeitsgruppen innerhalb des Netzwerks Fokus Tierwohl hinweisen, die sich sowohl mit der Gruppenhaltung als auch der Buchtenstruktur widmen und wertvolle Hinweise geben.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat eine ausfüllbare Vorlage auf ihrer Homepage bereitgestellt.

Betriebe, die sich für die Aufgabe der Sauenhaltung entscheiden, müssen bis zum 9.Februar 2024 eine entsprechende Erklärung zur Aufgabe der Sauenhaltung gemäß § 45 Absatz 11 a TierSchNutztV mit dem Formblatt, das auf der Homepage des FLI veröffentlicht ist, an die zuständige Behörde abgeben. In diesem Fall ist die Sauenhaltung spätestens zum 9. Februar 2026 endgültig einzustellen.

 

Alle Personen, die für die Durchführung der Isofluranbetäubung mit geeigneten Narkosegeräten über einen Sachkundenachwies verfügen, müssen ihre Kenntnisse gemäß § 6 Absatz 6 der FerkBetSachkV regelmäßig auffrischen und aktualisieren. Die Fortbildung ist verpflichtend innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises zu absolvieren. Die mindestens zweistündige Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird, kann jeder Tierarzt oder Tierärztin durchführen. Technischen Teilaspekte, die Narkosegeräte betreffen, können auch von fachkundigen Nichttierärzten gelehrt werden.
Nach dem Erlass des TMASGFF vom 11. Juli 2023 sollte die Grundlage der Fortbildungsschulung die aktuelle Version der bundesweit abgestimmten Schulungsunterlagen des Isoflurannarkose Kompetenzzentrum verwendet werden. Die Teilnehmer erhalten einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsschulung.
Sachkundige Mitarbeiter Thüringer Betriebe können den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsschulung in zentralen Veranstaltungen in Stadtroda (am 13.9.23 bzw. 18.11.23), Erfurt (am 27.9.23) und Nordhausen (am 18.10.23) der Landvolkbildung Thüringen e.V. erlangen.
Die Tierärzte Wonsees bieten eine praxisnahe Lösung zur Schulung und Überprüfung der Mitarbeiter an, bei der Schulung und Überprüfung direkt im Betrieb stattfinden (Terminvereinbarungen sind unter info@tieraerzte-wonsees.de oder telefonisch unter 09274 909 9740 möglich). Auch diese Fortbildungskurse sind vom zuständigen Ministerium anerkannt.